Gertz: Für den Tornado-Einsatz in Afghanistan ist eine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben
(Berlin) - Zum heutigen (3. Juli 2007) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entsendung von Aufklärungs-Tornados der Bundeswehr nach Afghanistan erklärt der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz: Mit dieser Entscheidung, die die Klage der Linksfraktion zurückweist, ist klar gestellt, dass es für den Einsatz eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt. Der Einsatz in Afghanistan entspricht dem Nato-Vertrag in der Lesart des Washingtoner Gipfels von 1999, wonach militärische Einsätze der Nato nicht auf das Gebiet der Vertragsstaaten begrenzt sein müssen, sondern auch dort als Krisenreaktionseinsatz durchgeführt werden können, wo die Gefährdung für das Bündnis entsteht.
Gertz sieht des Weiteren keine Notwendigkeit in der Veränderung der bestehenden Afghanistan-Mandate. Es wäre nicht sinnvoll, sich aus dem Mandat im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes, Operation Enduring Freedom (OEF), zurückzuziehen. Entscheidend ist: Wenn man Einfluss nehmen will auf die Operationsführung von Enduring Freedom, wäre ein Rückzug aus OEF kontraproduktiv. Mitreden kann man nur, wenn man mit an Bord ist, sagte Gertz. Es wäre ein falsches Signal an unsere Verbündeten.
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