Pressemitteilung | Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.

Gesamtmetall: Gesetzentwürfe zu Werkverträgen verstoßen gegen Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft

(Berlin) - Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat die heute im Ausschuss für Arbeit und Soziales auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien zur Regulierung von Werkverträgen scharf kritisiert. "Missbrauch von Werkverträgen ist bereits heute verboten, Informations- und Kontrollrechte gibt es ebenfalls schon", betonte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. "Die Gesetzentwürfe vergrößern nur die Macht der Betriebsräte, aber nicht die Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt."

Eine Ausweitung der Mitbestimmung wäre ein schwerer Eingriff in die unternehmerische Freiheit, so Zander weiter. "Die Entscheidung, was ein Unternehmen selbst macht und was es zukauft, ist elementarer Kern des unternehmerischen Handelns. Sonst liegt die Entscheidungshoheit bei einem Gremium, das - anders als die Firmeneigentümer - für Versagen nicht gerade stehen muss. Eine solche Entmachtung des Eigentümers stünde nicht nur im Widerspruch zu den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft, sie würde auch gegen das Grundgesetz verstoßen."

Einen Trend zu mehr Werkverträgen gebe es trotz aller Behauptungen nicht, betonte Zander. Er wies darauf hin, dass Werkvertragsbeschäftigten die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch zustünden: "Sie genießen den vollen Kündigungsschutz, sie können Betriebsräte wählen und Tarifverträge aushandeln." Es könne im Übrigen nicht Aufgabe des Betriebsrates im Einsatzbetrieb sein, die Arbeitsbedingungen fremden Personals zu regeln.
Ein ausführliches Positionspapier zum Thema Werkverträge finden Sie unter www.gesamtmetall.de/werkvertrag.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtmetall Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V. Pressestelle Voßstr. 16, 10117 Berlin Telefon: (030) 55150-0, Telefax: (030) 55150-400

(tr)

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