Pressemitteilung | Zahnärztekammer Schleswig-Holstein KdöR

Geschlossen gegen rot/grün-ideologisierte Gesundheitsreform

(Kiel) - Geschlossen machen Schleswig-Holsteins Zahnärzte Front gegen die vorgesehene Gesundheitsgesetzgebung der grünen Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer. Die demokratisch gewählten Berufsvertretungs-Parlamente der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung beschlossen einstimmig eine Resolution.

Die schleswig-holsteinische Zahnärzteschaft wendet sich vor allem aus folgenden Gründen gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „GKV-Gesundheitsreform 2000“:

Budgetierung bedeutet Rationierung
Begrenzte Mittel erlauben nur begrenzte Leistungen; mit der Einführung eines Globalbudgets werden zahnmedizinische Leistungen für die gesetzlich versicherten Bürger begrenzt. Staatliche Planungs- und Zuteilungssysteme unter ausschließlicher Steuerung durch Krankenkassen und Aufsichtsbehörden richten sich nicht nach den persönlichen Behandlungsnotwendigkeiten, sondern haben finanzielle Begrenzungen als Vorgabe. Eine qualitativ hochstehende zahnmedizinische Versorgung kann unter finanziellem Druck nicht erbracht werden.

Wer die Gesundheitsleistungen für die Bürger begrenzt, verleugnet das eigentliche Ziel der Gesundheitspolitik, die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit unserer Bevölkerung.

Patienten als auch Zahnärzte werden entmündigt!
Die Festlegung der zahnmedizinischen Versorgung gesetzlich Versicherter auf eine „Kassenmedizin“ greift in ethisch und verfassungsrechtlich problematischer Weise in das freie Zahnarzt-Patienten-Verhältnis ein. Die Patienten müssen die Möglichkeit haben, individuell abgestimmte Mehrleistungen in Anspruch nehmen zu können. Dabei besteht kein zusätzliches „Schutzbedürfnis“ für die Patienten, Mehrleistungshonorare zu begrenzen, weil die staatliche Gebührenordnung für Zahnärzte einen Rahmen vorgibt. Mit einer Begrenzung der Mehrleistungsvergütung werden GKV-Versicherte von jeglicher Spitzen-Zahnmedizin abgeschnitten. Die vorgesehen Reform verwehrt den Patienten zahnmedizinische Innovationen und Mitentscheidung bei der Therapie.

Freie Arztwahl steht auf dem Spiel
Das Gesetz sieht vor, dass die Krankenkassen einzelne Zahnärzte zu Sonderkonditionen einkaufen können. Patienten dürfen dann nur noch zu dem Zahnarzt gehen, den ihre Krankenkasse „eingekauft“ hat. Das bedeutet, dass die freie Zahnarztwahl eingeschränkt wird, nicht der ausgewählte Zahnarzt des Vertrauens darf behandeln, sondern der zugeteilte.

Feigenblatt Prävention!
Mit der Einbeziehung zahnmedizinischer Prophylaxe ins Budget wird deutlich, wie wenig ernst es das Bundesgesundheitsministerium mit diesem Schwerpunkt zahnärztlicher Berufsausübung meint. Die einseitige Unterstützung der Gruppenprophylaxe und die Budgetierung der Individualprophylaxe ist nur ideologisch zu erklären. Auf der Strecke bleiben Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko.

Datensammlung schafft den „Gläsernen Patienten“!
Die Zusammenführung sensibler Patientendaten bei den Krankenkassen oder beim Medizinschen Dienst der Krankenkassen ist verfassungsrechtlich bedenklich, wie aus der Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu entnehmen ist. Diese Datensammlung wird größer als die bei der Volkszählung, gegen die die Partei der Grünen vehement protestiert hat. Jetzt will die grüne Bundesgesundheitsministerin die privaten Daten der Bürger auswerten lassen. Die umfassende unkontrollierte Datensammlung, die mit dem Gesetzentwurf möglich wird, muss aus ethischen Gründen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger abgelehnt werden.

Patientenberatung gehört in die Hand von Fachleuten!
Die Reformformulierungen ignorieren die kompetenten und von den Bürgern gut angenommenen Patientenberatungsstellen der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Wer die Beratung beim Kostenträger ansiedelt, opfert Qualität dem Budget.

Zahnärztliche Selbstverwaltung wird beseitigt!
Die Gesundheitsstrukturreform zerstört die gewachsene zahnärztliche Selbstverwaltung. Kassenzahnärztliche Vereinigungen werden Handlanger des Bundesgesundheitsministeriums. Die Arbeit einer demokratischen Selbstverwaltung darf nicht von Bevormundung, Gängelung oder politischer Einflussnahme abhängig sein.

„Abwrack-Prämie“ ist gleichbedeutend mit Enteignung!
Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, Zahnarztpraxen gegen eine am Verkehrswert bemessene Entschädigung zu schließen, steht im Widerspruch zu einer sozialen Marktwirtschaft. „Selbständige, auch Ärzte müssen zur Risikobereitschaft ermutigt werden. Gleichzeitig muss man ihre Belastungen verringern“, heißt es im Schröder-Blair-Papier. In unserem Land sollten mehr Chancen eröffnet werden, durch Freiberuflichkeit und Selbständigkeit Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze zu schaffen.

Einheitszahnmedizin und Einheitskassen sind das Aus der Bürgerrechte! Die Ausgestaltung des Standardtarifes für privat Krankenversicherte mit einem begrenzten Leistungsansatz bedeutet eine Gleichschaltung von GKV und PKV. Der Weg zur Einheitskasse ist damit vorprogrammiert Die schleswig-holsteinische Zahnärzteschaft fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat diesen Gesetzentwurf „GKV-Gesundheitsreform 2000“ abzulehnen. Die schleswig-holsteinische Zahnärzteschaft ist weiterhin bereit, ihre zukunftsweisenden Konzepte für das Gesundheitswesen mit der Politik konstruktiv aufzuarbeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Presse: Westring 498, 24106 Kiel Telefon (04 31) 38 97 - 230 Telefax (04 31) 38 97 - 210

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