Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

"Gesetz wird in der Praxis zu Auslegungsschwierigkeiten führen" / DRB verlangt deutliche Nachbesserungen bei notwendiger Verteidigung

(Berlin) - Der Deutsche Richterbund (DRB) hat den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung kritisiert. "Der Entwurf weitet die Pflicht zur Bestellung eines Verteidigers schon im Ermittlungsverfahren zu weit aus", sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa am Donnerstag in Berlin. Der DRB fordert weiterhin, dass die notwendige Verteidigung nicht weiter gehen darf, als europarechtlich geboten. "Die weiterhin von der Regierung verfolgte Ausweitung der notwendigen Verteidigung im Ermittlungsverfahren lehnt der Richterbund in dieser Form ab", sagte der DRB-Vorsitzende.

Gnisa sagte: "Mit der Regelung werden Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften und Polizei schwerer zu führen sein. In Zeiten hoher Kriminalitätsfurcht der Bürger ist das eine schlechte Botschaft." Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung soll eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden. Dabei sind auch Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen betroffen.

"Der Gesetzentwurf muss im parlamentarischen Verfahren nun deutlich nachgebessert werden", sagte Gnisa. "Die Regelungen sind in entscheidenden Passagen nicht klar genug und werden durch die Ausweitung der Verteidigung die Ermittlungsverfahren erschweren." Er forderte deshalb, das Gesetz soweit zurückzunehmen, wie das europarechtlich zu vertreten sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Matthias Schröter, Pressesprecher Kronenstr. 73, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Fax: (030) 20612525

(df)

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