Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts? Rahmenbedingungen für KMU werden nicht verbessert
(Berlin) - Die durch den Vermittlungsausschuß des Deutschen Bundesrates und Bundestages eingebrachten Verbesserungen wie Einführungen einer steuerfreien Reinvestitionsrücklage in Höhe von 500.000 Euro für Beteiligungsvermögen und die steuerneutrale Übertragung von Vermögensteilen mit ihren zeitlichen Begrenzungen stellen keine Maßnahmen dar, die geeignet sind, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Betriebsnachfolge und übergabe zu verbessern.
Dr. Peter Vogt, BVD-Vizepräsident und steuerpolitischer Sprecher des Verbandes: Es ist zu beklagen, daß bei Personengesellschaften die Übertragung von Teilanteilen nach der neuen Gesetzeslage nun stets mit dem vollen Steuersatz belegt wird. Die bisherige Regelung, wonach der Unternehmer nach Erreichen seines 55. Lebensjahres einmal auch bei Teilverkäufen den halben Steuersatz in Anspruch nehmen durfte, wurde gestrichen.
Der BVD fordert die Wiedereinführung des halben Steuersatzes ohne Altersbegrenzung bei Anteilsübertragungen im Bereich der Personengesellschaften, um eine Gleichbehandlung mit den Kapitalgesellschaften zu erreichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen Bundesverband Deutschland -CEDI- (BVD)
Oberbexbacher Str. 7
66450 Bexbach
Telefon: 06826/1470
Telefax: 06826/50904

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