Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Gesetzentwurf erster Pfeiler für eine Brücke zur Steuerehrlichkeit / Nutzung des Kontenabrufverfahrens für Steuerprüfung problematisch

(Berlin) - Als "ersten Pfeiler" der beabsichtigten "Brücke in die Steuerehrlichkeit" sieht der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) den von der Bundesregierung am 18. Juni verabschiedeten Gesetzentwurf. Mit dem vorgesehenen Abschlag auf die Bemessungsgrundlagen für die einzelnen Steuerarten, dem erweiterten zeitlichen Rahmen für die strafbefreiende Erklärung und der Ausdehnung des in die Straffreiheit einbezogenen Personenkreises seien wichtige Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf beschlossen worden.

Allerdings könnten die so genannte Rückkehrregelung und die erforderliche Neuordnung der Besteuerung von Kapitaleinkünften nicht voneinander getrennt werden. Nur mit der konkreten Aussicht auf ein schlüssiges Gesamtkonzept für die künftige Besteuerung von Kapitalanlagen - wie vom BVR stets gefordert - könne der Brücke zur Steuerehrlichkeit Standfestigkeit verliehen werden. Ansonsten sei mit einer nennenswerten Rückführung von Kapital nach Deutschland nicht zu rechnen. Die erforderlichen Beschlüsse zur Einführung der Abgeltungssteuer müssten daher spätestens bis zum Beginn des Jahres 2004 gefasst werden.

Mit Besorgnis sieht der BVR die Bestrebungen, das aus sicherheitspolitischen Gründen eingeführte Kontenabrufverfahren nunmehr für Zwecke der steuerlichen Nachprüfung zu nutzen. Die weitgehenden Mitteilungspflichten der Kreditinstitute gegenüber dem Bundesamt für Finanzen konnten bisher nur durch übergeordnete Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gerechtfertigt werden. Durch die Nutzung für fiskalische Zwecke würden die Kreditinstitute noch stärker als bisher in das Besteuerungsverfahren der Kunden einbezogen. Der damit zwingend verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand sei insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Einführung einer umfassenden Abgeltungssteuer nicht zu rechtfertigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: 030/20210, Telefax: 030/20211900

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