Pressemitteilung | (BfW) Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

Gesetzentwurf REITs: Komplizierte Regelungen grenzen mittelständische Immobilienwirtschaft aus

(Berlin) - Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) fordert Korrekturen am Gesetzentwurf zur Einführung der steuerbefreiten Immobilienaktiengesellschaft REIT. Der Entwurf sieht eine Börsenpflicht der REITs vor und würde damit die mittelständischen Immobilienunternehmen von dieser neuen Anlageform ausgrenzen. Nach Auffassung des BFW müsste auch der nicht-börsengehandelte REIT zugelassen und mit diesem Schritt ein anlagegerechtes Produkt entwickelt werden. In den letzten Jahren wurden jeweils rund 400 Milliarden Euro in deutsche Immobilienanlagen investiert, von denen nicht einmal 3 Prozent auf börsennotierte Aktiengesellschaften entfallen.

„Der nicht-börsengehandelte REIT bringt dem Finanzplatz Deutschland einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen europäischen Staaten. Zugleich hätten ausländische Investoren eine weitere Anlagemöglichkeit und würden zusätzliches Kapital auch in die Entwicklung der Wohnungsbestände einbringen“, sagte Dr. Jürgen H. Tiemann, Vorsitzender des BFW-Arbeitskreises „Neue Finanzierungsinstrumente“, anlässlich der Sitzung des Arbeitskreises am 22. August in Berlin.

Nicht nur mit der Börsenpflicht, auch an weiteren Stellen baut die Rohfassung des Gesetzes neue Schranken auf. Der REIT soll sich nur bis zu maximal 60 Prozent seines Immobilienvermögens verschulden dürfen, um stark fremdkapitalfinanzierte Übernahmen durch Finanzinvestoren zu verhindern. Diese Eingrenzung hält der BFW für realitätsfern, denn Immobiliengesellschaften weisen angesichts hoher Investitionen in der Regel hohe Fremdfinanzierungsquoten auf.

Korrigiert werden müsste die so genannte Exit-Steuer, die Unternehmen an den Fiskus leisten sollen, wenn Immobilien in einen REIT eingebracht werden sollen. „Die Exit-Steuer für das einbringende Unternehmen ist mit 20 Prozent zwar nicht zu hoch angesetzt, wird aber durch Haltefristen und weitere Restriktionen im Gesetzesentwurf derart eingeschränkt, dass die erfolgreiche Übertragung der Immobilien gefährdet ist“, erklärte Tiemann, für den außerdem die im Gesetzentwurf vorgesehene Streubesitzklausel überflüssig ist. Bereits die Einschränkung der direkten Beteiligung auf unter 10 Prozent würde gewährleisten, dass ein Gewinnabfluss ins Ausland ohne Besteuerung verhindert wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) Oliver Falk, Pressesprecher Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299

(bl)

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