Pressemitteilung | Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec)

Gesetzentwurf zum Biokraftstoffquotengesetz / Energiesteuer- und Stromsteuererstattungen ab 01.01.2007

(Hannover) - Am 23.08.2006 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Einführung einer Biokraftstoffquote zum 01.01.2007 geregelt werden soll. Gleichzeitig werden die Regelungen zur Erstattung von Energie- und Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes neu geregelt. Dabei erhöht die Bundesregierung die Erstattungen nach § 54 EnergieStG deutlich und hebt diese auf 40 Prozent des Gesamtsteuerbetrages an, während es bis 31.12.2006 40 Prozent des "Ökosteuer"-Betrages, also desjenigen Betrages war, um den die Energiesteuer höher ist als zum 31.03.1999.

Gleichzeitig werden die Regelungen zum Spitzenausgleich (§ 55 EnergieStG, § 10 StromStG) neu gefasst und damit einer EU-rechtlichen Genehmigung zugänglich gemacht, die aufgrund des Auslaufens der bisherigen Genehmigung zum 31.12.2006 notwendig wird. Die Neuregelung zum Spitzenausgleich geht nun bei den Energiesteuern auf Erdgas und Flüssiggas von geringeren Erstattungshöhen aus, da ja der Betrag der Erstattung nach § 54 EnergieStG entsprechend angehoben wurde. Leichtes Heizöl wird in den Spitzenausgleich nicht mehr einbezogen. Dazu fehlt allerdings im Gesetzentwurf jegliche Begründung, sodass davon auszugehen ist, dass die Mineralölverbände gegen diese Ausklammerung Sturm laufen werden, da Heizöl befeuerte Anlagen damit in Industrie und Gewerbe an Attraktivität verlieren.

Schließlich sind Anpassungen dahingehend vorgesehen, dass nunmehr für die Eingruppierung von Unternehmen die WKZ 2003 und nicht die bereits veralteten WKZ 1993 maßgeblich sind. Für Contractoren enthält diese Einteilung die Klarstellung, dass natürlich jegliche Wärmeerzeugung und nicht nur Fern-Wärmeerzeugung als Produzierendes Gewerbe einzustufen ist. Nach unseren überschlägigen Ermittlungen dürfte sich durch die Verschiebung der Erstattungen vom Spitzenausgleich zur Erstattung nach § 54 EnergieStG bei der überwiegenden Zahl der Fälle die Erstattung 2007 gegenüber der Erstattung 2006 insgesamt erhöhen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf im Zuge des parlamentarischen Verfahrens geändert wird.

Den Gesetzesentwurf zum BioKraftQuG finden Sie unter www.energiecontracting.de im Bereich Infocenter unter Gesetze.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband für Wärmelieferung e.V. Pressestelle Ständehausstr. 3, 30159 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19

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