Pressemitteilung | Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
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Gesetzentwurf zur Enforcement-Richtlinie stellt Verlage faktisch schutzlos / Verband weist Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie als unzureichend zurück

(Frankfurt) - Die deutschen Verlage lehnen den am Mittwoch (24. Januar 2007) vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union ab. Die Richtlinie soll u.a. die Verfolgung von Internet-Piraterie erleichtern.

Nach Ansicht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. wird dieses Ziel durch den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erreicht, die Rechtsverfolgung vielmehr erschwert. "Urheber und Verlage werden faktisch schutzlos gestellt", so Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins. "Piraterie im Internet wird sich nie ganz eindämmen lassen. Es darf aber nicht sein, dass dies einfach hingenommen wird und sich gegen jedes Recht durchsetzt", so Honnefelder.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen verhindern nach Ansicht des Börsenvereins ein schnelles und effektives Vorgehen gegen Internet-Piraterie. Die Deckelung der Abmahngebühren wird dazu führen, dass statt des Rechtsverletzers der betroffene Verlag für die Kosten der Abmahnung aufkommen muss. Durch den vorgesehenen Richtervorbehalt wird nach Auffassung des Verbands ein schnelles Vorgehen gegen Personen, die in Internet-Tauschbörsen illegal Bücher und Hörbücher anbieten, vereitelt. Zudem werden die Verlage mit weiteren Kosten belastet, die sie oft nicht wieder werden eintreiben können. Der Börsenverein hält darüber hinaus die Anknüpfung des Auskunftsanspruchs an das Vorliegen einer Rechtsverletzung "in gewerblichem Ausmaß" für praxisfern, weil ein entsprechender Nachweis technisch nicht möglich ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Andrea Gerster, Presse und Information Großer Hirschgraben 17-21, 60311 Frankfurt am Main Telefon: (069) 1306-0, Telefax: (069) 1306-201

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