Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Gesetzesänderung: Einheitsbedingungen nicht betroffen

(Köln) - Der Bundesrat hat am 12. Juli den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gebilligt. Damit will die Bundesregierung Privatunternehmen und staatliche Auftraggeber dazu veranlassen, ihre Rechnungen schneller zu bezahlen. Das Gesetz wird voraussichtlich Ende Juli oder Anfang August mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rechtskräftig.

Das Gesetz sieht folgende Neuerungen vor: Erhöhung des Verzugszinssatzes von acht auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug hat der Gläubiger zusätzlich das Recht, eine Pauschalgebühr in Höhe von 40 Euro zu erheben. Des Weiteren sind die Vertragsparteien daran gehindert, Zahlungsfristen über 60 Tage zu vereinbaren. Der Käufer darf darüber hinaus in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen keine Zahlungsziele festschreiben, die länger sind als 30 Tage.

Die Einheitsbedingungen der Deutschen Bekleidungsindustrie sind von diesen Neuerungen (mit Ausnahme des Verzugszinssatzes) nach Ansicht des BTE und des Industrieverbands German Fashion nicht erfasst. Denn zum einen gehen die Einheitsbedingungen in den Zahlungsbedingungen nicht über die 60 Tage hinaus. Zum anderen sind sie keine einseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, so dass die 30 Tage-Frist hier nicht einschlägig ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Pressestelle An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Fax: (0221) 921509-10

(sy)

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