Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) - Landesverband Brandenburg

Gesetzesänderung öffnet Hehlerei Tür und Tor / Bürokratieabbaugesetz hebt Aufzeichnungspflicht für Gebrauchtwarenhandel auf

(Frankfurt) - Das zum 01. August 2006 in Kraft getretene 1. Brandenburgische Bürokratieabbaugesetz löst nicht nur Freude aus, wie der bürgerfreundliche Name vermuten lässt. So manche Erleichterung für den ehrlichen Bürger oder Geschäftsmann hat gefährliche Nebenwirkungen, wenn es um ein Geschäftsfeld wie den Gebrauchtwarenhandel geht.

„Leider ist es seit alters her so, dass es gerade auf den Gebiet des An- und Verkaufs hochwertiger Gebrauchtwaren, namentlich von Kraftfahrzeugen und Schmuck, besonders viele schwarze Schafe gibt, die den Widerspruch zwischen Kaufwunsch und Geldbeutel der Kunden ausnutzen und Hehlerware zu unschlagbaren Preisen anbieten“, so Gerd-Christian Treutler, Stellvertretender Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in Brandenburg.

Hatte der Gesetzgeber erst im Jahre 2000 mit einer Gebrauchtwarenverordnung die Buchführungspflicht für eben solche Geschäfte klar geregelt und die Händler zur Aufbewahrung der An- und Verkaufsbelege über 3 Jahre verpflichtet, so wird dieses mit vier Paragraphen überaus kurze, klare und notwendige Gesetz nun aus unerfindlichen Gründen auf dem Altar vermeintlichen Bürokratieabbaus geopfert.

„Der BDK hingegen hält diese Gesetzesaufhebung für eine Einladung an Kriminelle und alle schwarzen Schafe der An- und Verkaufsbranche, nunmehr jeder gesetzlichen Kontrollmöglichkeit enthoben, auch letzte Bedenken zu unrechtmäßigem Handeln über Bord zu werfen. Vor allem aber auch dem gutgläubigen Kunden wurde ein Bärendienst erwiesen, sollte sich bei der nächsten TÜV-Vorstellung oder Polizeikontrolle seines günstig erstandenen Gebrauchtwagens der Verdacht einer unrechtmäßigen Herkunft ergeben. Dessen Weg wird nicht mehr zurück zu verfolgen sein und der Polizei fehlen wesentliche Beweismittel“, schätzt Treutler die neue Situation ein.

„Der Gesetzgeber wäre gut beraten, sich dieses Problems nochmals anzunehmen und zukünftig nicht Bürokratieabbau um den Preis der Rechtssicherheit zu betreiben“, so Treutler abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Landesverband Brandenburg (BDK) Pressestelle Goepelstr. 90, 15234 Frankfurt (Oder) Telefon: (0335) 60688883, Telefax: (0335) 355 58 93

(sk)

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