Pressemitteilung | Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) - Hauptgeschäftsstelle

Gesetzesentwurf zur Stärkung des bürgerschaftliches Engagements / Maßnahmenpaket der Bundesregierung „Hilfen für Helfer“

(Frankfurt am Main) - Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 14. Februar 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements beschlossen. Unter dem Motto „Hilfen für Helfer“ wurde von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ein steuerrechtliches Maßnahmenpaket eingebracht, das rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten soll. Insgesamt wird damit gerechnet, dass Bund, Länder und Gemeinden Steuermindereinnahmen von jährlich 440 Millionen Euro haben werden. Profitieren werden von der Neuordnung in erster Linie die Helfer in den Vereinen.

Minister Steinbrück erklärte, mit dem Gesetzentwurf sollte den ehrenamtlich Tätigen ein Zeichen der Anerkennung gegeben werden. Wörtlich: „Ich habe an vielen Orten Menschen kennen lernen dürfen, die sich über die geschriebene Verfassung hinaus engagieren. Es sind Bürger, die Gemeinwohl über Eigennutz setzen und dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten. Ohne diese Menschen wäre unser Land unendlich viel ärmer.“ In Abschnitt 8.1 des Koalitionsvertrages war vereinbart worden, die Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland zu verbessern, gerade auch durch eine deutliche Akzentuierung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Mit dem Gesetz solle ein Zeichen gesetzt werden, heißt es in der Begründung, „um noch mehr Menschen zu motivieren, sich gleichfalls finanziell oder ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einzusetzen“. Der Gesetzentwurf soll in einer der März-Sitzungswochen im Plenum in ersten Lesung beraten werden.

Für den organisierten Sport ergeben sich aus dem Gesetzentwurf erhebliche Verbesserungen. So ist die Anhebung des so genannten Übungsleiterfreibetrags von derzeit 1.848 auf 2.100 Euro von Bedeutung. Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten sollen bis zu dieser Höhe steuerfrei bleiben; sie werden auch weiterhin nicht als Arbeitsentgelt erfasst und sind damit auch von der Sozialversicherungspflicht freigestellt. In der Begründung heißt es: „Dadurch werden die Bürger, die sich mit diesen für die Allgemeinheit besonders wichtigen Betätigungen ehrenamtlich engagieren und dafür eine geringe Entschädigung erhalten, finanziell sowie von Melde- und Abgabepflichten entlastet.“ Die Anhebung der steuerfreien Pauschale verstärke den finanziellen Anreiz für bürgerschaftliches Engagement, heißt es weiter. „Sie dient zugleich dem weiteren Abbau von bürokratischen Hemmnissen sowohl für die ehrenamtlich Engagierten als auch für die gemeinnützigen Körperschaften, in deren Dienst oder Auftrag sie tätig sind.“ Daneben plant der Gesetzgeber auch Erleichterungen für den Alltag der Vereinsarbeit. Körperschafts- und Gewerbesteuer sollen auch weiterhin nicht erhoben werden, wenn die Einnahmen des Vereins aus seinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nur in geringem Umfang fließen, also etwa, wenn auf Vereinsfesten Speisen und Getränke verkauft werden. Die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Vereine soll erst von 35.000 Euro Jahresumsatz (bisher: 30.678 Euro) an besteuert werden. „Die Besteuerungsgrenze hat sich bewährt und ihre Ziele erreicht“, heißt es in der Begründung. „Sie hat zu der angestrebten Vereinfachung für viele in den Vereinen engagierte Bürger geführt und sich unter Wettbewerbsgesichtspunkten als hinnehmbar erwiesen. Um die Vereinfachung auch in Zukunft ungeschmälert zu erhalten, ist es notwendig, die Grenze auf 35.000 Euro anzuheben.“

Ebenfalls auf 35.000 Euro aufgestockt werden soll die Besteuerungsgrenze für sportliche Veranstaltungen eines Vereins. Wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer jährlich das Limit nicht übersteigen, wird die Tätigkeit als Zweckbetrieb behandelt. Es bleibt bei den detaillierten Regelungen, wie sie der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vorgibt. Bei einem Zweckbetrieb wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich dem begünstigten Bereich des Vereins zugerechnet. Er muss allerdings „tatsächlich und unmittelbar satzungsgemäße Zwecke der Körperschaft verwirklichen, die ihn betreibt“. Dem Sport wird auch weiterhin der Status der Gemeinnützigkeit gewährt. In einer Änderung der Abgabenordnung, die jetzt klarer als bisher formuliert, wird dies herausgestellt. „Schach gilt als Sport“, heißt es ergänzend. Der wissenschaftliche Beirat beim Finanzministerium hatte diesen Sektor allgemein beanstandet und davon gesprochen, dass die Vergünstigungen beliebig seien. Diese einseitige fiskalpolitische Bewertung war seinerzeit vom DSB heftig kritisiert worden. Zudem soll mit Gesetzesänderungen das Spendenrecht einfacher und praktikabler gestaltet werden. Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen wird von 307.000 Euro auf nunmehr 750.000 Euro erhöht.

Der Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Peter Danckert (SPD), betonte, er begrüße das Gesetzeswerk außerordentlich: „Das sind sehr noble Initiativen und Vorschläge. In dieser Legislaturperiode ist jetzt für die Stärkung des Ehrenamts etwas Entscheidendes passiert. Die fiskalische Variante ist allerdings erst der Auftakt zu einer Reihe von Folgemaßnahmen, die in den nächsten zwei Jahren konkret auf die Agenda kommen müssen.“ Die SPD-Bundestagsfraktion habe durchaus Erweiterungswünsche zum eingebrachten Gesetzentwurf; diese müssten jedoch insgesamt gerechtfertigt seien. Dr. Danckert wies darauf hin, dass die angesetzte Anhörung im Sportausschuss am 28. Februar über die Situation des Vereinslebens dazu dienen soll, konkrete Vorschläge des Sports über weitere bundesgesetzliche Initiativen zu erhalten: „Dann werden wir weitere Weichen zu stellen haben. In dieser Wahlperiode muss sich noch einiges bewegen. So können ehrenamtlich Tätige mit Recht einen Bürokratieabbau erwarten, damit die Vereinsarbeit gestärkt werden kann. Wir sind wild entschlossen, recht schnell von einer Überlegungsphase in eine Handlungssituation zu kommen.“

Für die Unionsfraktion erklärte deren sportpolitischer Sprecher Klaus Riegert, der Gesetzentwurf sei ein großer Schritt in die richtige Richtung: „Zum ersten Mal hat ein Bundesfinanzminister erkannt, dass für das Ehrenamt andere Instrumente zu gelten haben als die einseitige Sicht schnöder Fiskalpolitik. In den letzten 15 Jahren ist auf diesem Feld zu wenig getan worden.“ Sehr zu begrüßen sei das Maßnahmenpaket, allerdings habe die CDU/CSU zusätzliche Wünsche, die im Gesetzgebungsverfahren nachgeschoben werden müssten: So sollten auch ehrenamtliche Geschäftsführer von Sportvereinen die Übungsleiterpauschale beanspruchen können, zumindest die 2.000 lizenzierten Organisationsleiter. Der Vorschlag der DLRG, auch „Helfer in der Gefahrenabwehr“, also Rettungsschwimmer, mit einzubeziehen, werde von ihm unterstützt. Aus pragmatischen Gründen sollte nach Riegerts Vorstellungen die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf 40.000 Euro Einnahmen jährlich aufgestockt und im Stiftungsrecht die Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung mit Kapital auf nunmehr eine Million Euro erhöht werden. Klaus Riegert: „Dann sind weitere Schritte nötig, denn das Steuerrecht ist nur eine Facette für bessere Rahmenbedingungen. So müssen wir den Schutz vor Haftungsrisiken verbessern und die Bürokratie im Vereinsrecht entscheidend eindämmen.“

„Im großen und ganzen ist die Initiative der Bundesregierung positiv“, erklärte der sportpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Winfried Hermann. „Ehrenamtliches Engagement erspart dem Staat viel Geld; von daher sind Steuerausfälle vertretbar.“ Während die Anhebung der Übungsleiterpauschale vernünftig sei, sei allerdings die vereinzelt geforderte Verdoppelung der Freibetragsgrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von Vereinen nicht sinnvoll: „Das hätte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. Es gibt schließlich viele Kneipen, die auch nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz haben.“ Der FDP-Bundestagsabgeordnete Volker Wissing bezeichnete die Auswirkungen des Gesetzentwurfs als „kleine Taten“, weil das Ehrenamt in Deutschland weitgehend auf ein fiskalisches Problem reduziert werde. Das Gesetzespaket werde alles in allem dem Anspruch an eine umfassende Regelung der Rahmenbedingungen des Ehrenamts nicht gerecht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 67000, Telefax: (069) 674906

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