Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Gesetzgeber darf sich nicht über Bürgerrechte erheben!

(Berlin) - Morgen am 30. November 2007 wird der Bundesrat über den umstrittenen Gesetzentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung entscheiden. Dieser sieht vor, dass neben Geistlichen und Abgeordneten nur Strafverteidiger, nicht aber die übrigen Freien Berufe wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder Journalisten vor Überwachungsmaßnahmen durch die Ermittlungsbehörden geschützt sind. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB ) appelliert in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich an die Politiker, den Gesetzentwurf in dieser Form nicht in unserer Rechtssprechung zu verankern.

„Solange die Notwendigkeit für einen derart tiefgreifenden Eingriff in die Bürgerrechte nicht nachgewiesen werden kann, sollte auf eine Änderung der Gesetzgebung verzichtet werden“, sagt BFB-Hauptgeschäftsführer RA Arno Metzler. „Es mutet daher umso befremdlicher an, dass sich Abgeordnete als besonders schutzbedürftig betrachten. Insbesondere, wenn man an die Problemstellungen verfassungsbedenklicher Parteien und ihre Mandatsträger denkt. Gleiches gilt für die Privilegien der Seelsorger, wenn man diese vor den Hintergrund radikaler Elemente anerkannter Religionsgemeinschaften setzt“, so Metzler.

Es ergeht der dringende Appell an die Ministerpräsidenten und ihre Vertreter, diese letzte Gelegenheit der Bürgerrechtsdurchbrechung zu nutzen und das Gesetz zu verhindern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Gabriele Köhne, Referentin, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 28444439, Telefax: (030) 28444440

(tr)

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