Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug muss beim Bund verbleiben
(Berlin) - Nach dem Koalitionsvertrag und den Ergebnissen zur Föderalismusreform soll die Regelungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen werden. Der Deutsche Richterbund (DRB) wiederholt seine eindringliche Warnung vor einem solchen Schritt und hat jetzt die Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Verlagerung der Regelungskompetenz wieder aus dem Katalog der Föderalismusreform gestrichen wird.
Eine Kompetenzverlagerung auf 16 Bundesländer wäre fatal. Nicht nur wegen der Gefahr, dass es dann zwar bundesweit einheitliches Straf-, Verfahrens- und Untersuchungshaftvollzugsrecht gäbe, aber 16 verschiedene Regelungen für den Strafvollzug. Noch besorgniserregender ist die begründete Befürchtung, dass in den Ländern sachfremde, weil wahltaktisch und fiskalisch motivierte Erwägungen den gesetzlichen Rahmen für den Strafvollzug bestimmen. Dies würde die Sicherheit der Bevölkerung und auch den verfassungsrechtlichen Resozialisierungsauftrag gefährden. Zudem konterkarierte die Kompetenzübertragung das Bemühen, auf europäischer Ebene die Standards für den Strafvollzug zu vereinheitlichen
Bereits im Oktober 2005 hat der DRB gemeinsam mit vielen anderen Institutionen und Verbänden an die Verantwortlichen appelliert, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.
Pressestelle
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