Pressemitteilung | k.A.

Gesundheits-Check und Impfung - was zahlt die Krankenkasse? / DGVP informiert über Leistungspflichten der Kassen

(Heppenheim) - Nicht alle Gesundheits-Checks zu jeder Zeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Bevor Patienten jedoch dafür in die eigene Tasche greifen, sollten sie sich über das spezielle Leistungsangebot ihrer Krankenkasse genau informieren. Zahlreiche Ärzte bieten inzwischen Gesundheits-Checks auf Kosten der Patienten an, auch wenn die Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen. Dabei sind Geschäftemacherei und seriöse Medizin nicht immer leicht zu unterscheiden.

Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) hat eine Übersicht häufiger Vorsorgeleistungen und Impfungen in einer Orientierungshilfe zusammen gestellt, damit Patienten den Überblick im unübersichtlichen Leistungsangebot behalten.

So wird zum Beispiel die Vorsorgeuntersuchung auf Grünen Star nicht von der Krankenkasse bezahlt. Hat ein Patient jedoch Beschwerden, die den Verdacht auf diese Krankheit nahe legen, muss er die Untersuchung darauf nicht bezahlen; das übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Eine Knochendichtemessung ist erst dann Kassenleistung, wenn zum Beispiel Brüche eingetreten sind; als Vorsorgeleistung müssen Patienten sie selbst bezahlen.

Die Zeckenschutzimpfung ist nicht überall eine Kassenleistung. Hier gilt: erst bei der Krankenkasse nach hören, ob die Impfkosten übernommen werden, bevor man selbst die Geldbörse zückt.

Das Informationsblatt der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) ist gegen einen mit 55 Cent frankierten Rückumschlag und 2 x 55 Cent in Briefmarken bei der DGVP, Lehrstraße 6 in 64646 Heppenheim, erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim Telefon: 06252/910744, Telefax: 06252/910745

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