Pressemitteilung | Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)
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Gesundheitsdaten: „Mut wird mit Innovation belohnt“

(Berlin) - Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) eingeleitet. Der vfa wird den Entwurf bis zum 18. Mai umfassend kommentieren.

„Das GeDIG kann die Forschungslandschaft in Deutschland verbessern und Innovationen ermöglichen – wenn daraus ein ganzheitliches, praxisorientiertes und verlässlich nutzbares System entsteht. Gerade bei Gesundheitsdaten gilt: Mut wird mit Innovation belohnt. Wer Daten klug, sicher und anschlussfähig nutzbar macht, beschleunigt Forschung, stärkt die Versorgung und macht Deutschland als Innovationsstandort wettbewerbsfähiger“, sagt Dennis Geisthardt, Lead Digital.hub beim vfa.

Gesundheitsdaten breiter nutzen
Die Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) und der elektronischen Patientenakte (ePA) für Forschung und klinische Studien sollen weiterentwickelt werden – etwa für Forschungsvorhaben, die Rekrutierung für klinische Studien oder Präventionsmaßnahmen. Eine zentrale Rolle kann dabei die Forschungskennziffer spielen: Als eindeutige pseudonymisierte Kennziffer soll sie Gesundheitsdaten aus unterschiedlichen Quellen datenschutzkonform verknüpfbar und damit besser für Forschung nutzbar machen.

Nationale EHDS-Umsetzung muss Forschung stärken
Der European Health Data Space (EHDS) schafft den weltweit größten vernetzten Datenraum für hochwertige Gesundheitsdaten und markiert einen Meilenstein der europäischen Gesundheits- und Datenpolitik. Die nationale Umsetzung des EHDS wird zentrale Weichen für die kommenden Jahrzehnte stellen und die industrielle Gesundheitswirtschaft maßgeblich betreffen. Ziel ist es, Gesundheitsdaten künftig besser für Forschung, Innovation und Versorgung nutzbar zu machen.
„Am Ende wird sich der Erfolg des Gesetzes daran messen lassen, wie gut Daten verknüpft, zugänglich gemacht und genutzt werden können. Entscheidend wird die enge Zusammenarbeit mit den Akteuren sein, die Innovationen tatsächlich vorantreiben“, so Geisthardt.

Impfübersicht zum digitalen Impfpass weiterentwickeln
Die geplante Impfübersicht in der elektronischen Patientenakte ist ein sinnvoller erster Schritt. Für bessere Impfquoten und wirksamen Infektionsschutz reicht sie allein jedoch nicht aus.
Dazu Geisthardt: „Wenn der Gesetzgeber es ernst meint mit digitaler Prävention, braucht es mehr als eine Impfübersicht. Dann brauchen wir einen ganzheitlichen digitalen Impfpass – mit Erinnerungs-, Informations-, Monitoring- und Nachweisfunktion.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA), Jochen Stemmler, Pressesprecher(in) Politik, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin, Telefon: 030 206040

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