Pressemitteilung | k.A.
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Gesundheitsreform verursacht rund 15.000 Härtefalle / Deutsche BKK muss erstmals bereits zur Jahresmitte Härtefallregulierungen vornehmen

(Essen) - Bei der Deutschen BKK stapeln sich die Härtefallanträge. Die Gesundheitsreform verursacht nicht nur wesentlich mehr Anträge auf Befreiung von Zuzahlungen als im Jahr 2003, sondern die Kasse hat auch mit einem ca. verdreifachten bürokratischen Aufwand für die Bearbeitung zu rechnen. Der Boom wird zum einen durch die gestiegenen Arzneimittelkosten verursacht, zum anderen aber auch durch den geänderten Chroniker-Status und deren auf ein Kalenderjahr begrenzte Befreiungsregelung.

Waren im letzten Jahr von 33.000 rund 30.000 Anträge auf Zuzahlungsbefreiung von der Kasse als gerechtfertigt anerkannt worden, so tendieren die Hochrechnungen bis zum Ende 2004 auf ca. 45.000 Anträge. Das allein macht aber nicht den bürokratischen Aufwand deutlich. Der Teufel steckt nämlich im Detail. Haben die Menschen nach der alten Regelung jeweils zum Anfang des Folgejahres einmal ihre Zuzahlungsbelege eingereicht, so schaute die Kasse, ob entweder die Sozialklausel erfüllt war oder der Betrag die entsprechende 1 - beziehungsweise 2 Prozent Regelung überschritten hatte, zahlte den überzahlten Betrag an den Versicherten zurück und befreite ihn im Regelfall für die folgenden 12 Monate von den Zuzahlungen.

Die neue Zuzahlungsregelung veranlasst wesentlich mehr Menschen dazu, bereits frühzeitig ihre Zuzahlungsbelege bei der Kasse einzureichen, weil sie prüfen lassen möchten, ob sie die Belastungsgrenze bereits erreicht haben. Die Kasse muss nun jeden Einzelfall prüfen, weil es keine festen Beträge mehr gibt, nach denen die Zuzahlungen entfallen können. Vielmehr muss bei jedem Einzelfall genau nachgerechnet werden, ob die Prozentgrenze im Verhältnis zum individuellen Jahreseinkommen erreicht ist oder nicht. Oft fehlen nur geringe Beträge, so dass der Patient in einem weiteren Schritt auf den noch fehlenden Betrag aufmerksam gemacht werden muss. Wird dieser schließlich erreicht, so erstattet die Kasse den meist sehr geringen überschüssigen Betrag an den Versicherten und stellt gleichzeitig einen Befreiungsausweis aus. Dieser Befreiungsausweis gilt aber immer nur bis zum Jahresende, so dass die gleiche Prozedur sich ab Dezember wiederholen wird. Der bürokratische Aufwand für die Feststellung und Befreiung hat sich also pro Antragstellung verdreifacht.

Durch die langwierigen Einzelfallprüfungen sind bei den Kassen Rückstände bei der Bearbeitung der einzelnen Anträge entstanden. Die Deutsche BKK bemüht sich die eingegangenen Anträge - mit Überstunden an Samstagen - so zügig wie möglich zu prüfen. Bei der Vielzahl der eingereichten Unterlagen kann es aber zu Verzögerungen kommen. Die Deutsche BKK wirbt deshalb bereits im Voraus um Verständnis bei ihren Versicherten.

Fazit der Bewertung der Härtefallregelung: Es gibt zwar einen zunächst positiven finanziellen Effekt für die Kassen, dieser geht aber eindeutig zulasten der Versicherten, die nach in Kraft treten der Gesundheitsreform mehr aus eigner Tasche bezahlen müssen. "Diese Regelung belastet insbesondere die sozial Schwächeren, nämlich die schwer Kranken und Personen mit geringem Einkommen zusätzlich, weil auch sie jetzt mit einem Prozent an den Zuzahlungen immer beteiligt sind, bevor sie befreit werden können," so Achim Kolanoski stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK und zuständig für den Kundenservice der Kasse. Außerdem verursacht die Handhabung der Zuzahlungsbefreiungen einen bis zu dreifachen bürokratischen Aufwand, so dass zusammen mit der Erhöhung der Anzahl der Anträge am Ende mit spitzem Stift gerechnet werden muss, ob dieser Zuzahlungsregelung tatsächlich die erwünschten Einspareffekte hervorbringt. Zweifel sind diesbezüglich angebracht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (Bundesgebiet) Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: 0201/179-01, Telefax: 0201/179-1000

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