GEW veröffentlicht aktuellen Leitfaden zu Abschiebungen aus Schulen und Betrieben
(München) - Die Absicht der Regierung, die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen, führt wieder dazu, dass die Polizei junge Menschen auch aus Schulen und Betrieben zur Abschiebung holt. Schul- und Betriebsleitungen sowie Lehrkräfte werden zur Kooperation mit der Polizei aufgefordert. Der nun aktualisierte Leitfaden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern stellt notwendige rechtliche Informationen für alle Beschäftigten in Bildungseinrichtungen zur Verfügung, um die Handlungsmöglichkeiten in einer solchen Situation richtig abschätzen zu können.
Die Verunsicherung bei Schulleitungen, Lehrkräften und allen anderen Mitarbeiterinnen über ihren Handlungsspielraum angesichts einer drohenden Abschiebung ist groß. Was können sie in dieser Situation tun, wenn Sie die Abschiebung nicht aktiv unterstützen wollen?
„Mit dem Leitfaden möchten wir allen Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Bildungseinrichtungen, also Schulen, Hochschulen und sozialpädagogischen Einrichtungen sowie auch den Ausbilder*innen in Betrieben, die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen“, so GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale heute in München.
Eine Kernaussage des Leitfadens: Wenn von einer Abschiebung auch Kinder betroffen sind, ist das Kindeswohl gegenüber Regelungen des Ausländerrechts stets vorrangig.
Eine weitere wichtige Information: Wenn Ausländerbehörden oder Polizei nach der Anwesenheit einer Schülerin fragen, müssen Schulleitung oder Lehrkräfte keine Auskunft darüber geben. „Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen“ sind von einer Pflicht zur Weitergabe dieser Daten ausdrücklich ausgenommen. So ist es im Aufenthaltsgesetz des Bundes geregelt.
Den Leitfaden der GEW Bayern verfasste vor acht Jahren der gerade auf diesem Gebiet sehr erfahrene Münchner Jurist Hubert Heinhold. Er hat den Leitfaden nun hinsichtlich Rechtslage und Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht, bis hin zum Kontakt zu den Verwaltungsgerichten, deren Zuständigkeitsbereiche gerade erst verändert wurden.
Zentrale Forderung der GEW ist es, den Kinderrechten und dem international gültigen Menschenrecht auf Bildung einen höheren Stellenwert einzuräumen als entgegenstehenden nationalen Vorschriften. „Bildungseinrichtungen müssen Schutzräume sein. Eine Abschiebung aus dem Klassenzimmer verunsichert alle anwesenden Schülerinnen und beschädigt das Vertrauen in die Lehrkraft und die Institution Schule. Es kann nicht sein, dass andere geflüchtete Schülerinnen dann mit Angst vor Abschiebung in der Schule sitzen. So kann niemand lernen “, so Vorsitzende Borgendale.
Die Bildungsgewerkschaft fordert eine sichere Aufenthaltsperspektive für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, nicht nur bis zum Abschluss ihres Bildungsweges bzw. ihrer Ausbildung, sondern auch darüber hinaus. Generell fordert die GEW Bayern eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik und einen menschlichen Umgang mit Geflüchteten. Notwendig ist ein uneingeschränkter Zugang von Geflüchteten zu Bildung, Ausbildung und gesellschaftlicher Teilhabe.
Der Leitfaden unterstützt diese Forderungen der GEW. Die darin enthaltenen Informationen wurden schon bisher auch bundesweit genutzt, von Bremen über Berlin und Sachsen-Anhalt bis Baden-Württemberg, teils in Überarbeitungen, teils in Verbindung mit dem jeweiligen Flüchtlingsrat. Die GEW Bayern profitiert in ihrer Kooperation mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat von dessen großer Expertise. Der Leitfaden steht auf der Homepage der GEW Bayern zum Download zur Verfügung: https://www.gew-bayern.de/leitfaden-abschiebung
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) - Landesverband Bayern, Neumarkter Str. 22, 81673 München, Telefon: 089 5440810
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