Gewerbesteuer durch kommunales Zuschlagsrecht ersetzen
(Berlin) - Die prekäre Haushaltslage und die Investitionskrise der Kommunen ist ein Alarmsignal dafür, dass eine Reform der Gemeindefinanzen unumgänglich ist, so der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in seinem jüngsten Konjunkturbericht. Da in den vergangenen Jahren die Nachteile der Gewerbesteuer in ihrer gegenwärtigen Form wieder besonders stark in Erscheinung traten und sie rund ein Drittel der kommunalen Steuereinnahmen ausmache, solle anstelle der Gewerbesteuer ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben werden. Nur so sei eine verlässliche und angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu realisieren.
Neue Kommunalsteuer erfüllt das Zielsystem besser
Ein Zuschlagsrecht der Gemeinden erfülle die spezifischen Anforderungen an lokale Steuern, wie eine geringe Konjunkturabhängigkeit und proportionale Wachstumsreagibilität. Gleichzeitig werde eine solche Lösung dem Äquivalenzprinzip gerecht, da es einen engen Zusammenhang zwischen der Leistung der Kommune und dem belasteten Personenkreis herstelle.
Der Zuschlag müsse so bemessen werden, dass die Höhe der kommunalen Steuereinnahmen unverändert bliebe, um ein entsprechendes Ersatzaufkommen zu gewährleisten. Weder für Bürger noch für Unternehmen, also weder für Personen- noch für Kapitalgesellschaften, dürfe es zu Steuererhöhungen kommen. Die zusätzliche Belastung der Steuerzahler durch den kommunalen Zuschlag solle durch eine Abflachung des Einkommensteuertarifes über die bereits beschlossenen Steuersenkungen 2004/2005 hinaus ausgeglichen werden. Bei der Körperschaftsteuer wäre eine Erhöhung des Steuersatzes die Folge, wobei durch den Wegfall der Gewerbesteuer die Gesamtbelastung aber unverändert bliebe. Um mögliche Änderungen der Steuerverteilung zwischen den Gebietskörperschaften aufzufangen, solle die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens entsprechend angepasst werden.
Geringe Konjunkturabhängigkeit ist entscheidender Vorteil
Die Verbreiterung und Diversifizierung der Basis für die Besteuerung sei der entscheidende Vorteil für die Kommunen, so der BVR in seinem Konjunkturbericht. Die bisher sehr starke Konjunkturabhängigkeit der kommunalen Einnahmen würde deutlich reduziert. Gleichzeitig steige die Finanzautonomie der Gemeinden und werde dem Wettbewerb zwischen den Gemeinden mehr Raum gegeben. Durch die Besteuerung der Wohnbevölkerung trage diese Steuer bei den Kommunen zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit bei.
Demgegenüber sei eine Revitalisierung der Gewerbesteuer mit gleichzeitiger Verbreiterung der Bemessungsgrundlage auf die Freien Berufe und das Einbeziehen von ertragsunabhängigen Elementen nicht zielführend. Eine Substanzbesteuerung wäre angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen und der Investitionszurückhaltung der Unternehmen nicht sinnvoll.
In die geplante umfassende Gemeindefinanzreform müsse eine Modernisierung der Grundsteuer mit einbezogen werden. Auch sei dem Konnexitätsprinzip ("Wer bestellt, bezahlt auch") in der Reform Rechnung zu tragen. In den vergangenen Jahren habe der Bund oftmals den Kommunen Aufgaben übertragen, ohne die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Exotische Gewerbesteuer schreckt ausländische Investoren ab
Im internationalen Vergleich würde das deutsche Steuersystem durch diese Kommunalsteuer transparenter, da in vielen europäischen Ländern Kommunalsteuern bereits durch eine Beteiligung an der Einkommensteuer erhoben werden. Die exotische deutsche Gewerbesteuer würde dann ausländische Investoren nicht mehr abschrecken. Nachhaltig verbessern würde sich die Position Deutschlands im internationalen Standortwettbewerb durch die Abschaffung der Gewerbesteuer nur dann, wenn auch die Körperschaft- und Einkommensteuer weitergehend gesenkt würden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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