Pressemitteilung | DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V.

Gewerbliche Genossenschaften fordern weiter Änderung der International Accounting Standards (IAS32)

(Berlin) - Die gewerblichen Genossenschaften, das sind die Kooperationen selbstständiger Handels- und Handwerksunternehmen, sehen in dem Kompromissvorschlag des IAS-Board keinen tragfähigen Kompromiss. Das Integrationskommitee gestand nunmehr jedoch zu, die Genossenschaftsanteile auch weiterhin als Eigenkapital zu bilanzieren, wenn die Genossenschaft entweder Anträge auf Rückzahlung gekündigter Anteile ablehnen darf oder ein Mindestbetrag für Geschäftsguthaben festgelegt wird.

Hierzu erklärt Joachim Siebert: „Die Möglichkeit des stetigen Mitgliederwechsels ist das entscheidende Element einer Genossenschaft. Es ist den Mitgliedern schwer zu vermitteln, dass sie ihre Mitgliedschaft zwar kündigen können, dass der Anspruch auf Auszahlung des Kapitals jedoch von weiteren Bedingungen, die in der Hand der Genossenschaft liegen, abhängig ist. Das IAS-Board muss den historisch gewachsenen Strukturen der deutschen Genossenschaft Rechnung tragen. Dass die Einlagen der Mitglieder kündbar sind, heißt nicht, dass sie kein Eigenkapital darstellen. Hier hat das IAS-Board zu kurz gegriffen. Die Kapitalsituation der Genossenschaften ist trotz oder gerade wegen des stetigen Mitgliederwechsels stabil, was über Jahrzehnte hinweg empirisch bewiesen werden kann. Es kann nicht angehen, dass allein die Neuformulierung von Rechnungslegungsstandards zu einem weitgehenden Eingriff in die Struktur einer Gesellschaftsform führt, die im krassen Widerspruch zu den Regelungen des Gesellschaftsrechts steht.“

Der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen fordert, verstärkt über alternative Möglichkeiten der Eigenkapitalausstattung für Genossenschaften nachzudenken.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/5900996-18, Telefax: 030/5900996-17

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