GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz: „Versorgungsqualität und ambulante Strukturen stärken statt schwächen“
(Hamburg) - Nur wenige Wochen nach dem Bericht der Finanzkommission Gesundheit hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz erste Vorschläge für einen Gesetzgebungsprozess vorgelegt. Der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC) sieht Anpassungsbedarf, insbesondere mit Blick auf die Hilfsmittel- und Verbandmittelversorgung sowie die Sicherung ambulanter Versorgungsstrukturen.
Bereits in seiner Pressemeldung vom 9. April 2026 hat der VVHC hervorgehoben, dass das ambulante Homecare-Therapiemanagement ein zentraler Baustein einer qualitätsgesicherten, koordinierten und patientenzentrierten Versorgung ist. An dieser Einschätzung hält der Verband ausdrücklich fest. Reformansätze müssen sich daran messen lassen, inwieweit sie diese Strukturen stärken oder schwächen.
Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützt der VVHC grundsätzlich das Ziel einer kurzfristigen Beitragssatzstabilisierung. Entscheidend sei jedoch, dass Maßnahmen nicht einseitig zulasten bewährter Versorgungsstrukturen gehen: „Nachhaltige Finanzierungsansätze müssen strukturelle Potenziale heben. Pauschale Eingriffe in zentrale Versorgungsbereiche gefährden hingegen Qualität und führen langfristig zu höheren Folgekosten“, so Norbert Bertram, Geschäftsführer des VVHC.
Hilfsmittelversorgung: Ambulantes Therapiemanagement sichern
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen pauschalen Preisabschläge in Höhe von drei Prozent lehnt der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC) klar ab. Diese betreffen nicht nur Produkte, sondern insbesondere auch versorgungsrelevante Dienstleistungen und gefährden damit die wirtschaftliche Grundlage der Leistungserbringer.
Die Hilfsmittelversorgung umfasst weit mehr als die reine Produktabgabe: Sie beinhaltet Beratung, Anpassung und eine kontinuierliche Begleitung im Rahmen eines ambulanten Therapiemanagements. Dieses trägt wesentlich zur Vermeidung von Komplikationen, zur Sicherung des Therapieerfolgs und zur Reduktion von Krankenhausaufenthalten bei. „Ambulantes Therapiemanagement ist ein zentraler Effizienzhebel im System. Wer hier pauschal kürzt, verschiebt Kosten lediglich in teurere Versorgungsbereiche“, betont Norbert Bertram weiter.
Zugleich weist der Verband darauf hin, dass Verträge zur Hilfsmittelversorgung in der Regel langfristig angelegt sind. Während dieser Laufzeiten werden die vereinbarten Erstattungspreise bislang in der Regel nicht automatisch an Preisentwicklungen oder Veränderungen der Grundlohnsumme angepasst. Damit leisten diese langlaufenden Verträge bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur Beitragssatzstabilität. Eine Ausweitung des Festbetragssystems wird nur unter strikter Berücksichtigung von Qualitätsanforderungen und einer differenzierten Ausgestaltung als sinnvoll erachtet. Pauschale Lösungen werden ausdrücklich abgelehnt, insbesondere in Versorgungsbereichen mit hohem Dienstleistungsanteil.
Verbandmittel: Rechtssicherheit stärken, Vertragslösungen etablieren
Die Klarstellung der Verbandmitteldefinition bewertet der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC) als wichtigen und richtigen Schritt, der die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft und den Zugang zu innovativen Produkten verbessert. Gleichzeitig bleibt die konkrete Ausgestaltung der weiteren Maßnahmen abzuwarten. Der VVHC setzt sich, wie bereits in seiner Pressemeldung vom 9. April 2026 betont, konsequent für vertragliche Lösungen im Rahmen von Verhandlungen nach §127 SGB V auch für Verbandmittel ein. Ziel ist eine qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und regionale Versorgung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Reformansätze regt der VVHC an, ein verbindliches Verhandlungsgebot nach §127 SGB V für Verbandmittel zu prüfen.
„Vertragliche Lösungen ermöglichen faire und ausgewogene Strukturen, die flexibel auf Markt- und Kostenentwicklungen reagieren können. Genau diese Flexibilität wird in der aktuellen Reformdiskussion benötigt“, so Dennis Giesfeldt, stellvertretender Geschäftsführer des VVHC e.V.
Strukturelle Perspektive: Qualität und Wirtschaftlichkeit gemeinsam denken
Wie bereits im Kontext des Berichts der Finanzkommission Gesundheit hervorgehoben, sieht der VVHC in der Weiterentwicklung ambulanter Versorgungsstrukturen erhebliche Effizienzpotenziale. Die konsequente Nutzung digitaler Prozesse, der Abbau bürokratischer Hürden sowie eine verbesserte sektorenübergreifende Koordination können dazu beitragen, Kosten zu senken und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu erhöhen. „Versorgungsqualität, Innovation und Wirtschaftlichkeit sind keine Gegensätze. Eine nachhaltige Reform muss genau diese Potenziale nutzen, nicht schwächen“, so das Fazit von Norbert Bertram.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC), Norbert Bertram, Geschäftsführer(in) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Flughafenstr. 52a, 22335 Hamburg, Telefon: 040 53299370
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