Pressemitteilung | Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS)

#Glasfaser für Deutschland: Flächendeckung statt schädlichem Überbau / #BUGLAS: Pflicht zur Koordinierung von Bauarbeiten jetzt endlich sachgerecht fassen - Bundestagsanhörung zur Novellierung des DigiNetz-Gesetzes

(Bonn) - Die derzeit im Bundestag beratene Novellierung des sogenannten DigiNetz-Gesetzes muss nach Auffassung des Bundesverbands Glasfaseranschluss zwingend so erfolgen, dass das Gesetz seinen eigentlichen Zweck endlich tatsächlich erfüllen kann. Das DigiNetz-Gesetz zielt als Umsetzung der EU-Kostensenkungsrichtlinie in deutsches Recht darauf ab, den Aufbau von digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen zu beschleunigen. Seit seinem Inkrafttreten im November 2016 haben sich die in Paragraph 77 des Telekommunikationsgesetzes dazu eingeschriebenen Vorgaben jedoch in der Praxis ganz im Gegenteil als Hemmschuh für die Unternehmen erwiesen, die Glasfasernetze bis mindestens in die Gebäude ausrollen. Die Auflage, die entsprechenden Bauarbeiten mit Dritten zu koordinieren, hat dazu geführt, dass eine strategische Mitverlegung statt zusätzlichem Netzausbau incentiviert wird. Der federführende Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur führt heute eine Anhörung zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein 5. TKG-Änderungsgesetz durch.

"Die aktuellen Regelungen des Paragraphen 77i TKG benachteiligen kommunale Unternehmen beim Glasfaserausbau enorm", erläutert BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. "Denn sie müssen unter bestimmten Bedingungen der Konkurrenz gestatten, deren Infrastrukturen im Rahmen eigener Bauarbeiten mitzuverlegen." Damit wird der ohnehin sehr kostenintensive Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude in der Regel unwirtschaftlich, weil dann statt einem gleich zwei Netze refinanziert werden müssen. Dies hat nach Beobachtung des deutschen Glasfaserverbands zu einem investitionsfeindlichen "Glasfaser-Mikado" geführt, bei dem immer das kommunale Unternehmen verliert, wenn es den Netzausbau selbst in die Hand nimmt. "Das führt in der Praxis dazu, dass viele Unternehmen erst gar nicht ausbauen. Damit wird entgegen der Intention des DigiNetz-Gesetzes der Glasfaserausbau nicht beschleunigt, sondern abgewürgt", führt Heer aus.

Damit der richtigerweise von der Regierungskoalition angestrebte Infrastrukturwechsel hin zu Glasfaser tatsächlich gelingt, ist nach Auffassung des BUGLAS eine entsprechende Änderung des DigiNetz-Gesetzes dringend notwendig. "Der von der Bundesregierung dazu vorgelegte Entwurf beschränkt sich allerdings nur auf Förderprojekte", erklärt Heer. "Damit bleibt der eigenwirtschaftliche kommunale Glasfaserausbau komplett außen vor, obwohl dieser für den Löwenanteil des gesamten bisherigen Netzausbaus hierzulande verantwortlich ist." Der BUGLAS hatte bereits Ende 2017 in seinem Kursbuch für einen flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland vorgeschlagen, dass das erstausbauende Unternehmen eine ökonomisch ineffiziente Mitverlegung dann ablehnen können soll, wenn es auf seinem Netz einen offenen Zugang für andere Marktteilnehmer anbietet.

"Von einem solchen Open Access würden alle Beteiligten profitieren", macht Heer deutlich. "Der Wettbewerb um die Endkunden wäre somit sichergestellt und diese hätten die freie Auswahl hinsichtlich ihres Providers. Zudem würden die Netze besser ausgelastet, Doppelinvestitionen vermieden und somit Ressourcen frei für den weiteren Ausbau in bislang unterversorgten Gebieten. Es ist immer besser, Netze gemeinsam zu nutzen, als sich gegenseitig zu überbauen." Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf bereits einen Lösungsvorschlag unterbreitet, der aus Sicht des BUGLAS zielführend ist. "Netzinvestitionen müssen zwingend auf eine möglichst flächendeckende Versorgung Deutschlands mit Glasfasernetzen bis mindestens in die Gebäude als zentrale Zukunftsinfrastruktur einzahlen, damit unser Land die Potenziale der Digitalisierung tatsächlich heben kann", so Heer abschließend. "Dann kann es nicht sein, dass einige Regionen doppelt und dreifach ausgebaut werden, während andere Gebiete nach wie vor unversorgt sind."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS) Wolfgang Heer, Geschäftsführer Eduard-Pflüger-Str. 58, 53113 Bonn Telefon: (0228) 909045-10, Fax: (0228) 909045-88

(ds)

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