Gleichbehandlungsgesetz: Vermietungen generell vom Diskriminierungsverbot aus-klammern!
(Berlin) - Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) unter-stützt beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die Korrektur der Beweislastregel, fordert bei Vermietungen jedoch weitere Entschärfungen des Diskriminierungsverbots.
Die Mieterauswahl ist individuell und grundsätzlich kein Massengeschäft. Mietverträge müssen nicht nur bei Vermietungen von bis zu 50 Wohnungen, sondern generell aus dem Diskriminierungsverbot ausgeklammert werden, sagt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch. Damit zielt Rasch auf die jüngsten Koalitionspläne, nach denen Wohnraumvermietung in der Regel kein Massengeschäft wäre, wenn insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet werden. Ist diese Grenze wie zum Beispiel bei Wohnungsgesellschaften überschritten, soll hingegen ein Massengeschäft unterstellt werden. Damit würde die Gesellschaft unter die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die strengen und bürokrati-schen Vorschriften des Diskriminierungsverbotes fallen. Auch für größere Vermieter haben das Ansehen und die persönlichen Verhältnisse des Mieters einen wichtigen Stellenwert, kritisiert Rasch.
Bei der Beweislastregel muss nach den Koalitionsplänen eine Diskriminierung bzw. Benachteiligung nun durch eine Tatsache bewiesen werden. Eine sog. Glaubhaftmachung soll hierfür nicht mehr ausreichen. Damit wird sichergestellt, dass eine bloße eidesstattliche Erklärung als Beweismittel nicht zum Tragen kommt. Diese Klarstellung ist ein richtiger Schritt, ergänzt Rasch.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Oliver Falk, Pressesprecher
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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