Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Gleicher Lohn für Leiharbeiter: Arbeitsgericht Leipzig lässt Streiks im Großhandel zu

(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig, den Antrag der Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen Handelsgesellschaft mbH auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Streiks im Tarifkonflikt des Groß- und Außenhandels abzulehnen. "Das ist ein erfreulich klares Votum für das Streikrecht", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg am Freitag (20. Mai 2011). "Es ist unsere Aufgabe, in Tarifverhandlungen die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder zu regeln. Dazu gehören auch tarifvertragliche Vereinbarungen zum Entgelt, zum Einsatz und zu den Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Wir wollen verhindern, dass der Einsatz von Leiharbeit zu Lohndruck und Lohndumping gegenüber den Stammbelegschaften führt."

Edeka hatte die Beendigung der seit 16. Mai 2011 laufenden Streiks in den sächsischen Lagern des Unternehmens beantragt und sich dabei unter anderem darauf berufen, dass ver.di neben höheren Löhnen und Gehältern für die Großhandelsbeschäftigten auch gleichen Lohn und gleiche Arbeit beim Einsatz von Leiharbeitskräften fordert. Dies sei, so die Arbeitgeber, eine "nicht tarifierbare Forderung", weil Edeka für Leiharbeitsbeschäftigte nicht tarifzuständig sei.

Das Arbeitsgericht Leipzig folgte allerdings der Auffassung von ver.di, dass es um allgemeine Regelungen zu den Voraussetzungen und Bedingungen für den Einsatz von Leiharbeitskräften in den Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes gehe. Dies lasse sich, beispielsweise durch schuldrechtliche Vereinbarungen, durchaus mit einem Entleihbetrieb tarifvertraglich regeln. Ein Streikverbot sei nur bei eindeutiger Rechtswidrigkeit der Tarifforderung zulässig.
Dies konnte das Gericht aber nicht erkennen.

"Unser Ziel bleibt es, die Benachteiligung von Leiharbeitskräften gegenüber den Stammbeschäftigten zu beenden. Wer die gleiche Arbeit leistet, muss auch gleich bezahlt werden", betonte Thomas Voss, Leiter des ver.di-Landesbezirks Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand Pressestelle Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 6956-0, Telefax: (030) 6956-3001

(mk)

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