GModG: Heizungstausch ohne Beratungspflicht – Verband Wohneigentum sieht Risiken für Eigentümer
(Bonn) - Der Verband Wohneigentum e. V. hat im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) seine Stellungnahme vorgelegt. Der Verband begrüßt einzelne Ansätze des Entwurfs, sieht aber erhebliche Lücken beim Schutz privater Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. "Ohne klare Orientierung ist die Wahlfreiheit ein Etikettenschwindel", kritisiert Verbandspräsident Peter Wegner.
Wahlfreiheit braucht klare Orientierung
Der Verband Wohneigentum e. V. begrüßt grundsätzlich, dass der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Wohneigentümer*innen beim Heizungstausch mehr Wahlfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig warnt der Verband aber davor, Entscheidungsrisiken einfach auf Eigentümerinnen und Eigentümer zu verlagern.
„Wahlfreiheit schützt nur dann, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer wissen, was genau sie wählen", erklärt Verbandspräsident Peter Wegner, "das ist aktuell nicht der Fall." Er kritisiert: „Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, entscheidet für 15 bis 25 Jahre. Ob Biomethan in dieser Zeit verfügbar und bezahlbar ist, ob das Gasnetz in der Region bestehen bleibt, ob kommunale Wärmeplanung einen Anschlusszwang auslöst - all das wissen Eigentümer heute nicht. Der Entwurf gibt Wahlfreiheit, aber keine Orientierung, das ist zu wenig. Risiken werden auf private Haushalte übertragen, ohne die nötigen Rahmenbedingungen zu sichern."
Der Verband fordert daher verbindliche Beratungspflichten vor dem Heizungstausch sowie eine verlässliche Förderkulisse. Er plädiert zudem für klare Härtefallregelungen für ältere und einkommensschwächere Eigentümer*innen.
Biotreppe mit vielen Fragezeichen
Viele Fragezeichen sieht der Verband auch bei der neuen „Bio-Treppe": Ab 2029 müssen neue Gasheizungen stufenweise mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden; ob diese in ausreichender Menge und zu bezahlbaren Preisen verfügbar sein werden, ist heute offen. "Wer jetzt eine Gas- oder Ölheizung einbaut, könnte sich langfristig in einer Kostenfalle befinden," sagt Wegner. Zusätzlich sei unklar, ob die Gasverteilnetze im jeweiligen Gebiet langfristig weiterbetrieben, transformiert oder stillgelegt werden. Der Verband plädiert daher für eine verbindliche Markt-, Preis- und Infrastrukturbeobachtung als Voraussetzung für das Inkrafttreten der ersten Stufe der Biotreppe zum 1. Januar 2029.
Private Kleinvermieter*innen berücksichtigen
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Stellungnahme des gemeinnützigen Eigentümerverbands den privaten Kleinvermietenden, die eine Einliegerwohnung im selbstgenutzten Haus vermieten. Wegner: "Sie nicht mit professionellen Wohnungsunternehmen vergleichbar. Häufig dient die Vermietung dazu, das eigene Haus im Alter halten zu können, vorhandenen Wohnraum zu nutzen oder laufende Kosten mitzutragen. Die wirtschaftlichen Spielräume sind in diesen Konstellationen oft sehr eng." Private Kleinvermiter müssten im Gesetz ausdrücklich als eigene Fallgruppe berücksichtigt und vor nicht steuerbaren Kostensteigerungen durch CO2-Preis, Gasnetzentgelte oder Bio-Treppe geschützt werden, fordert der Verband.
Anschlusszwang bei Fernwärme nur als letztes Mittel
Der Entwurf belässt den Anschluss- und Benutzungszwang bei Wärmenetzen (§ 109 GModG-E) weitgehend unverändert. Auch hier sieht der Verband Wohneigentum Überarbeitungsbedarf: Solange Anschlusskosten, Wärmepreise, Preisklauselregelungen und der Dekarbonisierungspfad nicht transparent und verbindlich geklärt sind, dürfe kein Zwangsanschluss greifen. Besonders geschützt sein müssten Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits in klimafreundliche Anlagen investiert haben. Der Verband fordert hier klare gesetzliche Verhältnismäßigkeitsanforderungen. Peter Wegner: "Ein Anschluss und Benutzungszwang darf nur als letztes Mittel greifen, wenn er wirtschaftlich zumutbar, klimapolitisch begründet und gegenüber gleichwertigen dezentralen oder gemeinschaftlichen Lösungen sachlich gerechtfertigt ist."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Wohneigentum e.V. (VWE), Katrin Ahmerkamp, Pressesprecher(in), Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn, Telefon: 0228 6046820
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