GOZ-Abschlag Ost ist jetzt obsolet / Ungleichbehandlung sollte endlich abgeschafft werden
(Berlin) - Als "längst überholtes Überbleibsel des Einigungsvertrags" hat der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, den immer noch bestehenden Vergütungsunterschied zwischen den neuen und den alten Bundesländern im Bereich der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verurteilt. "Dieser zehnprozentige GOZ-Abschlag Ost muss endlich verschwinden", fordert der BZÄK-Präsident, "weil die Zahnärzteschaft in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin in allen anderen Bereichen längst zu Konditionen arbeiten muss, die auch in den alten Bundesländern gelten." Das betreffe etwa die betriebswirtschaftlichen Bedingungen unter denen eine Zahnarzt-Praxis arbeiten müsse. Zwölf Jahre nach der Einigung sei eine Angleichung überfällig.
Der BZÄK-Präsident nimmt ein aktuelles Urteil des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Anlaß für seine Forderung. Dieses Urteil bezieht sich auf den zehnprozentigen Ost-Abschlag für Rechtsanwälte und stellt fest, dass er mit dem Gleichheitssatz nicht länger vereinbar sei. Der Gesetzgeber ist gehalten, die entsprechenden Konditionen für Rechtsanwälte bis zum Jahresende umzugestalten. "Was für die Rechtsanwälte recht ist, muss auch für die Zahnärzteschaft billig sein", so Weitkamp. Der BZÄK-Präsident fordert das Bundesgesundheits- und die zuständigen Landesgesundheitsministerien dazu auf, den Richterspruch auf die geltende GOZ-Regelung anzuwenden und den "ungerechten Abschlag Ost", der jetzt auch rechtlich obsolet sei, abzuschaffen.
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