Green-Claims-Richtlinie (GCD): Verbraucherschutz nicht doppelt regulieren!
(Bonn/Berlin) - Die Diskussion um die Green-Claims-Richtlinie (GCD) nimmt vor dem Hintergrund zunehmender Kritik aus Teilen des Europaparlamentes und aus den Mitgliedsstaaten weiter an Fahrt auf. In den letzten Tagen wurde seitens der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie ihren Vorschlag zur Richtlinie zurücknehmen könnte. Zentraler Inhaltder Richtlinie ist, dass umweltbezogene Werbeaussagen einer verpflichtenden Vorab-Zertifizierung und Kontrolle durch eine externe Bewertungsstelle unterzogen werden sollen. Aus Sicht von Pharma Deutschland stellt das vorgeschlagene ex-ante-Zertifizierungsverfahren eine bürokratische und kostenintensive Doppelregulierung dar. Die grundsätzlichen Ziele des Richtlinienentwurfes werden bereits durch bestehende europäische Gesetzgebung erreicht.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Verband die Diskussion zur Überprüfung der Richtlinie. "Die GCD verfolgt das wichtige Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung bezüglich Nachhaltigkeit und Umweltschutzaussagen, dem Greenwashing, zu schützen", betont Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. "Die Vorschläge der Kommission bringen jedoch aus unserer Sicht keine Verbesserung. Durch die kostenintensive und zeitaufwändige Vorabprüfung könnten Unternehmen Anreize verlieren, überhaupt umweltbezogene Informationen zu kommunizieren. Damit würden Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige Basis verlieren, um nachhaltige Entscheidungen in ihren Alltag zu treffen", so Brakmann weiter. "In der aktuellen wirtschaftlichen Situation sind außerdem zusätzliche bürokratische Lasten durch nicht notwendige Regulierung, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, zu vermeiden."
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