Große Verunsicherung bei Heilmittelrichtlinien
(Köln) - Heftig kritisiert hat der Bundesvorstand des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, das Vorgehen der Kassenärztlichen Vereinigungen bei den zum 1. Juli 2001 in Kraft getretenen Heilmittelrichtlinien. Es herrsche erhebliche Verunsicherung bei den niedergelassenen Ärzten über die Anwendung und Durchführung dieser Richtlinien bei der Verordnung von Heilmitteln, weil den Vertragsärzten entsprechende Informationen nicht vorlagen. Außerdem sei die Zeit vor Inkrafttreten für eine intensive Beschäftigung mit den Richtlinien zu knapp und eine Übergangszeit nicht vorgesehen gewesen, obwohl dies bei einer solchen umfangreichen Rechtsvorschrift dringend notwendig gewesen sei.
Hinzu komme, so der Bundesvorstand des NAV-Virchow-Bundes, dass die in den Heilmittelrichtlinien vorgeschriebenen Verzeichnisse der Krankenkassen, welche Heilmittelerbringer bei den Krankenkassen zugelassen seien, bis heute noch fehlten. Dies sei ein untragbarer Zustand, der nicht hingenommen werden könne, zumal die Vertragsärzte bereits jetzt für ihre Verordnungen hafteten, kritisierte der Bundes-Vorstand des NAV-Virchow-Bundes.
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