Pressemitteilung | (BfW) Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
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"Grundsteuerreform muss aufkommensneutral erfolgen" / Erhöhung trifft sonst vor allem die Mieter und einkommensschwache Rentner

(Berlin) - Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen warnt davor, die Erhebung der Grundsteuer auf Basis der aktuellen Verkehrswerte durchzuführen, wenn keine gerechten Abschläge getroffen werden. Die Pläne der Länder, die Grundsteuer zu reformieren, sind richtig, müssen aber durchdacht durchgeführt werden. "Die Bundesländer versuchen sich auf diesem Weg - anders als die konjunkturabhängige Gewerbesteuer, eine konstante Finanzierungsquelle zu erschließen. Die Grundsteuer war ursprünglich für den Bau von Kindergärten, Schulen und die Sanierung von Straßen gedacht und würde als Finanzierungsmittel für Kommunen zweckentfremdet. Die Politik sollte sich auf die ursprünglichen Ziele der Steuer rückbesinnen", kritisierte BFW-Bundesgeschäftsführerin Ira von Cölln.

Zudem würde eine Anhebung der Grundsteuer einen massiven Eingriff in die Dispositionsfreiheit des Eigentums bedeuten. Eigentum verpflichte, berechtige aber auch. "Getroffen werden nicht nur Eigentümer, sondern vor allem die Mieter, da die Grundsteuer zu den Kosten gehören, die als Nebenkosten in der Endabrechung umgelegt werden können", erläuterte von Cölln.

Die Finanzminister der Länder haben letzten Donnerstag (28. Januar 2010) beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die Grundsteuer reformieren soll. Anstelle der sogenannten Einheitswerte sollen aktuelle Marktpreise für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. Für Eigentümer und in der Konsequenz für Mieter würden damit die Betriebskosten weiter steigen.

Folgende Beispielrechnung zeigt die Grundsteuerberechnung für eine Eigentumswohnung nach altem Einheitswert:

Einheitswert der Eigentumswohnung 10.000 Euro

Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 10.000 Euro) - 35 Euro

Hebesatz (Grundsteuer B) - 370 Prozent

Jahresgrundsteuer (Berechnung: 35 Euro x 3,70) - 129,50 Euro

Vierteljährliche Rate - 32,38 Euro - Jährlich: 129,52 Euro

Der Verkehrwert liegt ca. 30-35 Prozent über dem Einheitswert der Immobilie, so dass die jährliche Rate bei Anhebung auf Marktwerte ohne sonstigen Ausgleich bei 168,38 Euro läge.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) Miriam Herke, Pressesprecherin Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299

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