Pressemitteilung | Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen e.V. (bdla) - Bundesgeschäftsstelle

Gute Pflanzenkenntnisse unerlässlich / bdla und BdB fordern fundierte Hochschulausbildung für die Praxis

(Berlin) - Am 9. November 2011 trafen sich die Präsidien des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten bdla und des Bundes deutscher Baumschulen BdB in Berlin, um sich über Schwerpunkte der Verbandsarbeit auszutauschen und gemeinsame Aktivitäten abzustimmen.

Intensiv diskutiert wurde die Qualifikation von Studienabsolventen der Landschaftsarchitektur. Gerade im Bereich der Pflanzenkenntnisse und der Pflanzenverwendung werden hier Defizite gesehen. "Bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sind Pflanzenkenntnisse von großer praktischer Bedeutung im Hinblick auf eine sinnvolle und nachhaltige Verwendung von Gehölzen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels ist die Standorteignung von überragender Relevanz.", so BdB-Präsident Karl-Heinz Plum.

Auch für den bdla sind das Wissen um Pflanzen und deren Verwendung eine unerlässliche Kernkompetenz von Landschaftsarchitekten. "Bäume und Sträucher, Stauden, Gräser und annuelle Pflanzen sind eine der wichtigsten Gestaltungsmittel in der Freiraumplanung. Nicht nur die Standorteignung, sondern auch Habitus, Blühaspekt und Laubfärbung spielen für die Planung eine wichtige Rolle", unterstrich bdla-Präsidentin Andrea Gebhard.

BdB und bdla appellieren an die Hochschulen, im Rahmen des Studiums der Landschaftsarchitektur und des Landschaftsbaus fundierte Kompetenzen der Pflanzenverwendung zu vermitteln und dies durch eine adäquate personelle Ausstattung zu untermauern. Nicht hinnehmbar ist, wenn entsprechende Lehrstühle gestrichen oder deren Wiederbesetzung verzögert wird. An der Technischen Universität Dresden wurde bspw. der Lehrstuhl für Pflanzenverwendung nach der Emeritierung von Prof. Urs Walser im Jahr 2009 auf eine halbe Stelle reduziert. Ein entsprechendes Berufungsverfahren wurde abgebrochen, da die Stelle zunächst nicht wiederbesetzt werden soll.

Weiteres Thema der gemeinsamen Sitzung war die Umsetzung von §40 Bundesnaturschutzgesetz, der die Verwendung gebietsheimischer Gehölze in der freien Natur regelt. Die fachliche Praxis zeigt jedoch, dass dieser Paragraf mitunter falsch ausgelegt wird. Bspw. sind Fälle dokumentiert, dass auch im urbanen Kontext gebietseigene Gehölze von den ausschreibenden Stellen gefordert werden. Dies ist weder naturschutzrechtlich geboten noch fachlich sinnvoll, u.a. weil gebietsfremde Bäume teilweise besser an das Stadtklima angepasst sind als gebietseigene.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDLA) Petra Baum, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Köpenicker Str. 48/49, 10179 Berlin Telefon: (030) 2787150, Telefax: (030) 27871555

(cl)

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