Härtefallregelung zur Entlastung vom Erneuerbare-Energien-Gesetz völlig unzureichend
(Essen) - Diese Härtefallregelung ist nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Belastungen der Unternehmen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bleiben auch nach dem Beschluss der Regierungskoalition zur Härtefallregelung viel zu hoch.
Nach Ansicht des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. sind durch diese überzogen restriktiven Kriterien nur sehr wenige, höchst energieintensive Unternehmen imstande, die Bürokratiehürde Einzelfallprüfung überhaupt zu nehmen. Für die breite Basis der in Deutschland produzierenden energieintensiven Unternehmen, die ebenfalls stark unter den Belastungen des EEG zu leiden haben, kommt es leider nicht zur dringend notwendigen Entlastung im internationalen Wettbewerb.
Für die im zweiten Halbjahr 2003 vorgesehene EEG-Gesetzesnovelle fordert der VIK von der Regierung überzeugende positive energie- und industriepolitische Signale. Eine umfassende EEG-Novelle müsse den Automatismus kontinuierlich steigender EEG-Belastungen für alle Stromverbraucher durchbrechen (1,5 Mrd. Euro in 2002, Prognose für 2003 1,9 Mrd. Euro) und marktwirtschaftliche Fördermechanismen auch für erneuerbare Energien einführen.
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VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen
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