Halben Mehrwertsteuersatz für die Bahn nicht in Frage stellen / Klaus Laepple: "Wer Junktim mit Auslandsflug-Mehrwertsteuer herstellt, schadet der Bahn."
(Berlin) - Klaus Laepple (Reisebüro Kö 27 GmbH, Düsseldorf), Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), hat am 28. April in Leipzig Pläne aus der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag zurückgewiesen, das angekündigte Bahnfahren zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von der Einführung einer Mehrwertsteuer auf Auslandsflüge abhängig zu machen: Auch im Angesicht gigantischer Haushaltslöcher dürfe die Pro-Schiene-Politik der Bundesregierung nicht in Frage gestellt werden. "Wer ein Junktim mit einer Mehrwertsteuer auf Auslandsflüge herstellt, schadet der Bahn und erweckt den Eindruck, den reduzierten Mehrwertsteuersatz dort einsparen zu wollen."
Bereits in den vergangenen beiden Jahren hätten Diskussionen im Bundestags-Finanzausschuss sowie im Vermittlungsausschuss eindeutig ergeben, dass die Steuerhoheit des Bundes an den deutschen Grenzen endet, erklärte Klaus Laepple. Grenzüberschreitende Flüge könnten nur im Wege internationaler Vereinbarungen und nicht in nationalen Alleingängen der Mehrwertsteuer unterworfen werden. Alles andere hätte gravierende Wettbewerbsnachteile für deutsche Fluggesellschaften und Airports sowie massive Arbeitsplatzverluste zur Folge. Im Gegensatz zum eher national geprägten Bahngeschäft stünden diese voll im internationalen Wettbewerb. Auch schlössen von der Bundesrepublik unterzeichnete internationale Abkommen eine Besteuerung aus.
Sollten "besonders pffifige grüne Politiker" planen, lediglich inländische Streckenanteile von Auslandsflügen einer Besteuerung zu unterwerfen, wäre dies mit maximalem bürokratischem Aufwand verbunden und gar nicht praktikabel. Der BTW-Präsident wies darauf hin, dass Kunden anhand von Endpreisen über Flugticket-Käufe entscheiden. Dazu müsse die enthaltene Mehrwertsteuer vor Kauf und Abflug feststehen. Diese könne jedoch mangels Kenntnis des exakten innerdeutschen Streckenanteils - einschließlich Maßnahmen der Flugsicherung und eventueller Warteschleifen - erst im Nachhinein ermittelt werden. Eine Flugpreis-bezogene Pauschalierung, so Klaus Laepple, sei mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unvereinbar: Wer offenkundig Unzulässiges fordere, habe es wohl eher auf höhere Mehrwertsteuereinnahmen bei der Bahn als bei Fluggesellschaften abgesehen. Eine solche Politik wäre nicht nur wirtschaftlich schädlich, sondern auch "höchst unglaubwürdig".
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW)
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: 030/726254-0, Telefax: 030/726254-44
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