Halbjahresbilanz im Einzelhandel leidlich zufriedenstellend / Schlussverkauf hat zunehmend weniger Bedeutung für den Jahresumsatz
(Berlin) - Zu den am 1. August 2003 veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach der Einzelhandel im ersten Halbjahr 2003 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Umsatzzuwachs von nominal 0,1 Prozent (real 0,2 Prozent) erzielt hat, erklärte Johann Hellwege, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG:
"Mit seiner Halbjahresbilanz, immerhin leicht im Plus, kann der Einzelhandel allenfalls leidlich zufrieden sein. Denn vor dem Hintergrund, dass die Einzelhandelsumsätze im Vergleichszeitraum (1. Halbjahr 2002) um nominal 2,4 Prozent (real 3,6 Prozent) eingebrochen waren, geben die aktuellen Zahlen keinen Anlass zum Jubeln. Wir hoffen jedoch, dass sich die Stimmung der Verbraucher mit der Aussicht auf die vorgezogenen Steuersenkungen weiter verbessert. Wieviel von den steuerlichen Entlastungen tatsächlich in die Kassen des Einzelhandel fließen wird, ist nach den vorgelegten Eckpunkten der Gesundheitsreform und angesichts der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit jedoch völlig ungewiss.
Die Verlängerung der Öffnungszeiten am Samstag, dem Haupteinkaufstag, hat sich nach ersten Erfahrungen positiv in der Umsatzbilanz vieler Einzelhandelsunternehmen ausgewirkt. Hingegen haben die gesetzlich geregelten Schlussverkäufe im Sommer und im Winter insgesamt immer weniger Bedeutung für die Umsatzentwicklung im Einzelhandel. Die Zukunft wird zeigen, ob der örtliche Handel die bisherigen Schlussverkaufswochen, die bei vielen Verbrauchern als Zeitraum für günstiges Einkaufen bekannt sind, auch nach Entfall der gesetzlichen Regelung beibehält. Ich könnte mir vorstellen, dass je nach Region oder je nach Stadt auch andere und zusätzliche Anlässe und Zeiträume für Sortimentsverkäufe genutzt werden. Wichtig ist doch, dass man künftig darf, wenn man will. Und den Sommerschlussverkauf nicht in einem gesetzlich festgelegten Zeitraum durchführen muss, wo unter Umständen zwei Wochen Dauerregen die Hoffnung auf eine gutes Saisonfinale ins Wasser fallen lassen.
Die Behauptung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Entfall der gesetzlichen Regelung von Schlussverkäufen führe zu Arbeitsplatzverlusten im Einzelhandel, ist in diesem Zusammenhang genauso reaktionär wie falsch. Nur wenn der Einzelhandel die Chance hat, mit kreativen Marketingideen auf die Konsumzurückhaltung der Verbraucher zu reagieren, wird er in der Lage sein, seinen rückläufigen Anteil an den privaten Konsumausgaben wett zu machen. Das sichert Arbeitsplätze. Die vom Bundeskabinett beschlossene Deregulierung im Wettbewerbsrecht ist daher zu begrüßen, denn sie schafft für die Unternehmen zusätzlichen Spielraum mit der notwendigen Rechtssicherheit."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. ( Handelsverband BAG )
Atrium Friedrichstr., Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088
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