Pressemitteilung | Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT)

Handel erwartet von der Bundesregierung Nachbesserung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) / Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

(Köln) - Der am 1. September 2004 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beinhaltet trotz frühzeitiger Hinweise des Handels immer noch Regelungen, die eine reibungslose Umsetzung im August 2005 gefährden könnten. Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) im Hauptverband des Deutschen Einzelhandels setzt daher im Namen des besonders betroffenen technischen Facheinzelhandels aller Unternehmensgrößenklassen auf eine Klarstellung des vom Kabinett verabschiedeten ElektroG. Jetzt sind die Politiker am Zug, damit das Gesetz nicht in der jetzigen Form Bundestag und Bundesrat passiert.

80 Millionen Verbraucher, ca. 39 Millionen Haushalte, können ab Mitte August 2005 ihre ausgedienten oder kaputten Geräte kostenlos an den kommunalen Sammelstellen zurückgeben. Rund 12.000 Hersteller und Importeure können die ihnen entstehenden Kosten über die Produktpreise beim Verkauf von Neugeräten an den Verbraucher weitergeben. Auch wenn der Handel Altgeräte nicht zurücknehmen muss, kann er dies im Interesse des Verbrauchers freiwillig tun. Hier aber mutet der Gesetzgeber den Einzelhändlern zu, Anlieferungen von mehr als 20 Geräten im Vorfeld mit den kommunalen Sammelstellen „abzustimmen“ (§ 9 Abs. 3). Ebenso praxisfremd ist die in der Begründung geforderte Nachweispflicht des Handels, dass die angelieferten Geräte tatsächlich aus der annehmenden Kommune stammen. Mit dem damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwand gefährdet der Gesetzgeber aus Sicht des Handels eine reibungslose und konsumentenorientierte Umsetzung der EU-Verordnung in deutsches Recht. Der BVT fordert daher eine Klarstellung im Gesetz, nach der Altgeräte bei Anlieferung durch den Handel unentgeltlich, ohne Annahmebeschränkungen und ohne Nachweispflichten bei den Kommunen abgegeben werden können.

Als Importeur trägt der Handel Herstellerpflichten. Auch aus dieser Sicht gibt es nach wie vor Fragen, die vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zu klären sind. BVTVorsitzender Willy Klöcker: „Wir hoffen auf klare Signale der Politik für eine praxisnahe Umsetzung. Die erklärten Ziele sind weniger Bürokratie und mehr Bewegungsspielraum, um ökologische und ökonomische Ziele erfolgreich im Markt zu verbinden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: 0221/27166-0, Telefax: 0221/27166-20

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