Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)

Handel und Industrie: Zwangspfanderhebung aussetzen

(Bonn/Berlin) - Das Bundeskabinett hat am 18. Juni der vorgeschlagenen Änderung der Verpackungsverordnung zugestimmt. Vor diesem Hintergrund fordern die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) den Bundesumweltminister auf, die derzeitige Zwangspfanderhebung, deren Umsetzung bei Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen unbeliebt ist und die von der EU-Kommission kritisiert wird, auszusetzen. Erst mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Klärung der EU-rechtlichen Fragen ist für die Wirtschaft die notwendige Planungs- und Rechtsicherheit gegeben.

Industrie und Handel betrachten die vorliegenden Änderungen der Verpackungsverordnung insgesamt mit Skepsis und Kritik und fordern vor diesem Hintergrund erneut eine umfassende Neugestaltung der Verpackungsverordnung. Trotz der Überarbeitung der Verpackungsverordnung bleiben die Probleme mit dem Kartellrecht und der Umsetzung weiterhin bestehen. Die vom Kabinett geforderte Prüfung einer Innovationsklausel, die die künftigen Weiterentwicklungen ökologisch vorteilhafter Verpackungen berücksichtigt, ist ein Fortschritt; das Ergebnis dieser Prüfung bleibt zunächst abzuwarten.

Nach wie vor sehen Handel und Industrie keine Möglichkeit, das geplante bundesweit flächendeckende Rücknahmesystem für Einwegverpackungen mit Pfand aufzubauen. Die geänderte Verpackungsverordnung wird die Bereitschaft der Einzelhandelsunternehmen, bepfandete Getränkeeinwegverpackungen wieder ins Angebot aufzunehmen, nicht erhöhen. Mit der neuen Verordnung wird eine generelle Pfandpflicht eingeführt und der Kreis der bepfandeten Verpackungen im Vergleich zu heute extrem ausgeweitet: Auf das Jahr gerechnet werden vom Volumen her zusätzlich eine Milliarde Liter bepfandet. Das entspricht etwa zwei bis drei Milliarden Dosen, Flaschen und Kunststoffbecher. Künftig fallen dann auch Säfte in Einwegflaschen ebenso unter die Pfandpflicht wie die in Kunststoffbechern abgefüllten Mischgetränke mit einem Milchanteil von unter 50 Prozent. Unabhängig davon, dass für Kunststoffbecher bislang keine ökologischen Bewertungen vorliegen, stellt die Rücknahme von Verpackungen, an denen Milchreste haften, für den Handel ein nicht zu lösendes Hygieneproblem dar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/308290, Telefax: 0228/3082999

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