Handelskammer: Bremen muss sich bei Sonderzahlungen für Beamte an eigene Grundsatzbeschlüsse halten
(Bremen) - Die Handelskammer fordert den Senat dringend dazu auf, sich bei der Diskussion um Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte an die eigenen Grundsatzbeschlüsse zu halten und äußerst sparsam mit konsumtiven Haushaltsmitteln umzugehen. Gerade angesichts der Verfassungsklage Bremens dürfe es jetzt nicht zu einem Kompromiss kommen, der den Beschluss des Senats vom 19. April 2005 verwässere und die öffentlichen Haushalte entgegen der Planung erneut belaste.
Auf Empfehlung des Koalitionsausschusses habe sich der Senat im April 2005 dafür ausgesprochen, die Sonderzahlungen für Beamte entsprechend der niedersächsischen Regelungen zu streichen und bei Neueinstellungen in den ersten drei Jahren keine Sonderzahlungen zu gewähren. An diesen Beschluss müsse er sich auch in der gegenwärtigen Diskussion um einen möglichen Kompromiss in der Beamtenbesoldung dringend gebunden fühlen.
Wenn Bremen vor dem Bundesverfassungsgericht ernst genommen werden solle, so die Handelskammer, dürfe es nicht schon im Vorfeld des Verfahrens die eigenen Sparbeschlüsse unterlaufen. Diese Beschlüsse seien immerhin in die Finanzplanung Bremens eingeflossen und im Haushaltsplan-Entwurf berücksichtigt Unterlagen, die Bremen dem Bundesverfassungsgericht bereits eingereicht hat.
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Handelskammer Bremen
Dr. Stefan Offenhäuser, Referent, Public Relations
Am Markt 13, 28195 Bremen
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