Handelskammer: Senat muss bei FFH-Nachmeldung die Fahrrinne unbedingt ausschließen / Entwicklung der Häfen muss gewährleistet sein
(Bremen) - Die Handelskammer fordert den Senat auf, bei der Nachmeldung zweier Weser-Abschnitte als FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) am 27. Dezember 2005 die Fahrrinne auszunehmen. Die Nutzung der Weser als Wasserstraße und die künftige Entwicklung der Häfen müssen gewährleistet sein. Handelskammer-Präses Dr. Patrick Wendisch sagte: Häfen, Logistik und Schifffahrt sind als Zugpferde und Jobmotoren der bremischen Wirtschaft auf die Weser dringend angewiesen. Diese Lebensader darf sich Bremen nicht selbst abgraben.
So gelte beispielsweise für den Mündungsbereich der Weser, dass die Hürden für Baumaßnahmen durch eine komplette Anmeldung als FFH-Gebiet sehr hoch gesetzt würden. Präses Dr. Wendisch: Grundsätzlich werden gleichartige Ausgleichsflächen gefordert, was bei einer kompletten Anmeldung des Mündungsbereichs letztlich hieße, dass Bremen dort dann vieles nicht mehr für die Zukunftssicherung seiner Häfen unternehmen kann. Am Ende führt die Kompliziertheit der Verfahren zum Verzicht auf arbeitsplatzschaffende Investitionen.
Wenn auch die Fahrrinne der Weser als FFH-Gebiet nachgemeldet werde, bestehe die Gefahr, dass es zu erheblichen Behinderungen bei der dringend erforderlichen Vertiefung der Außen- und Unterweser komme. Präses Dr. Wendisch betonte: Die Notwendigkeit dieser Baumaßnahmen wird von niemandem ernsthaft bestritten. Schon heute können die künftig verstärkt zu erwartenden Schiffsgrößen mit einer Tragfähigkeit von rund 8000 Standardcontainereinheiten Bremerhaven nur eingeschränkt erreichen.
FFH-Richtlinien, soweit sie auch für Bundeswasserstraßen wie die Weser angewendet werden sollen, dürften keinesfalls eine Weservertiefung und damit die verkehrliche Anbindung der Häfen behindern. Präses Dr. Wendisch: In der Diskussion um FFH-Nachmeldungen darf nicht vergessen werden, dass von diesen Investitionen und der weiteren positiven Entwicklung des Hafen- und Logistikstandortes Bremen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen abhängt.
Die Fauna-Flora Habitat-Richtlinie der EU, so der Handelskammer-Präses, sei ein typisches Beispiel dafür, dass in Brüssel nicht in einem vernünftigen Maß zwischen ökologischen und ökonomischen Bedürfnissen abgewogen werde: Niemand ist gegen Umweltschutz. Dieser darf aber nicht dazu missbraucht werden, um Investitionen und Wachstum zu verhindern.
Quelle und Kontaktadresse:
Handelskammer Bremen
Dr. Stefan Offenhäuser, Referent, Public Relations
Am Markt 13, 28195 Bremen
Telefon: (0421) 36370, Telefax: (0421) 3637299
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