Handelsregisterbekanntmachungen nur noch online
(Berlin) - Ab 1. Januar 2009 müssen die Registergerichte Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister nur noch online veröffentlichen. Das geschieht über die Plattform www.handelsregisterbekanntmachungen.de. Die bisherige zusätzlich vorgeschriebene Bekanntmachung in einer Zeitung entfällt. Die online-Bekanntmachung kostet pauschal einen Euro.
Von den Bekanntmachungen der Registergerichte sind allerdings die von den Unternehmen selbst vorzunehmenden Veröffentlichungen nicht betroffen. Dazu gehört zum Beispiel die jährliche Offenlegung der Jahresabschlüsse über den elektronischen Bundesanzeiger. An diesen Pflichten ändert sich durch die Neuregelung nichts.
Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK)
Pressestelle
Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Telefon: (030) 315100, Telefax: (030) 31510278
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