Pressemitteilung |

Handelsverband BAG begrüßt Änderung des Bundesrats bei UWG-Novelle / Gewinnabschöpfungsanspruch entfällt

(Berlin) - Der Handelsverband BAG begrüßt, dass der im Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgesehene Anspruch auf Gewinnabschöpfung am 20. Juni im Bundesrat keine Zustimmung gefunden hat. Bisher war vorgesehen, dass die Verbraucherverbände Schadenersatz von solchen Unternehmen fordern können, die sich ihrer Meinung nach vorsätzlich wettbewerbswidrig zum Nachteil der Verbraucher verhalten haben.

Hauptgeschäftsführer Johann Hellwege: „Die vorgesehene Sanktion der Gewinnabschöpfung war überflüssig und litt zudem an einem erheblichen Mangel. Einerseits sollte sie den Verbraucher schützen, andererseits war sie für den einzelnen geschädigten Verbraucher unangemessen und völlig wertlos, weil er auch bei einer erfolgreichen Klage nicht in den Genus eines Schadensausgleichs gekommen wäre. Diesen hätte er separat einklagen müssen. Wie der Gewinnabschöpfungsanpruch also mit dem Anspruch des Verbraucherschutzes erklärt werden sollte, war nicht erkennbar.“

Unabhängig davon widerspreche es dem erklärten Ziel der Gesetzesnovellierung einer Liberalisierung des Wettbewerbs, wenn durch die staatliche Regelung zur Gewinnabschöpfung Verbände den Status quo einer quasi staatlichen Kontrollbehörde erhalten würden.

Für den im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Gewinnabschöpfungsanspruch gebe es zudem weder in Deutschland noch im Ausland Parallelen. Wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten hätte er eine extreme Belastung für die Wirtschaft bedeutet, auch und vor allem für die lauter handelnden Unternehmen, und erhebliche Standortnachteile zur Folge gehabt.

Zwar habe der Gesetzentwurf keinen Auskunftsanspruch enthalten. Es konnte jedoch kein Zweifel daran bestehen, dass in der Praxis ein solcher relativ schnell statuiert worden wäre, so Hellwege. Die weit reichenden privatrechtlichen Auskunftsansprüche zur Feststellung eines mit unlauterem Wettbewerb erzielten Gewinns hätten erhebliche Kosten verursacht und der Betriebsspionage Tür und Tor geöffnet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (BAG) Atrium Friedrichstr., Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088

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