Pressemitteilung | k.A.

Handelsverband BAG begrüßt Gesetzesvorhaben zur Graffitibekämpfung / Schmierereien schaden dem Einkaufsambiente in den Innenstädten

(Berlin) - Anlässlich der Erörterung des Graffitti-Bekämpfungsgesetzes im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 12. März erklärte Johann Hellwege, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG: “Wir begrüßen, dass durch die Bundesratsinitiative und durch den Antrag der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Röttgen u.a., Bewegung in die Sache kommt. Der durch Schmierereien von Graffiti-Sprayern verursachte Gesamtschaden in deutschen Städten wird auf 200 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. Davon sind nicht nur Verwaltungsgebäude und Einrichtungen der öffentlichen Verkehrsbetriebe betroffen, sondern zunehmend auch Firmengebäude und Privateigentum”.

Neben den materiellen Schäden würden Verunstaltungen in den Städten durch Graffiti-Schmierereien von der Bevölkerung meist als Zeichen der Verwahrlosung wahrgenommen. “Dies schadet besonders dem Einkaufsambiente in der City und wirkt sich damit auch auf den Einzelhandel aus. Das Image, das eine Stadt auf diese Weise erhält, ist ein entscheidender Standortfaktor”, so Hellwege. In vielen Städten hätten sich Initiativen gebildet, die mit Kreativität und Hartnäckigkeit versuchten, der Schmierereien Herr zu werden, z.B. indem sie die ´Kunstwerke´ immer wieder überstreichen. “Das ist nicht nur eine Sisyphusarbeit, sie ist zudem mit hohen Kosten verbunden. Die Städte, insbesondere im Osten, sehen jedoch vielfach keine andere Möglichkeit”, beklagte Hellwege.

Nach Auffassung des Verbandes reiche der bestehende zivilrechtliche Schutz zur Sicherung der Interessen von Unternehmen, Kommunen und Bürgern nicht aus. Nach derzeitiger Rechtslage mache sich nur derjenige strafbar, dessen aufgesprühte Farbe die Substanz des Untergrundes verletzt. Ob dies der Fall sei, könne nur durch aufwendige, zeitintensive und teure Gutachten geklärt werden. Hellwege: “Der Geschädigte hat nach bestehender Gesetzeslage nicht nur den Imageschaden, er trägt darüber hinaus die Beweislast sowie das Kostenrisiko. Hier herrscht dringender Änderungsbedarf”.

Die angedachte Gesetzesänderung sei immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wie im Bereich des Denkmalschutzes bereits Praxis, sei zur Abschreckung der Sprayer und zur Vereinfachung der Strafverfolgung darüber hinaus jedoch die Abschaffung des Strafantragserfordernisses und das Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen erforderlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (BAG) Atrium Friedrichstraße, Friedrichstr. 60 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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