Handwerk: Gesundheitsreform gefährdet Arbeits- und Ausbildungsplätze
(Stuttgart) - Gesundheitshandwerke, die bei Hilfsmittelausschreibungen den Zuschlag nicht erhalten und mit denen deshalb kein Leistungserbringungsvertrag geschlossen wird, verlieren nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums ihre existenznotwendige Kassenzulassung. Damit verlieren sie de facto auch das Recht auf ihre Berufsausübung. Die Konsequenzen wären gravierend, warnte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle.
Viele Betriebe würden vom Markt verschwinden, tausende Arbeits- und Ausbildungsplätze vernichtet, sagte Möhrle. Dies sei den meisten Gesundheitspolitikern nicht bewusst. In einem Schreiben an Sozialministerin Monika Stolz wies der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) auf die spezielle Betroffenheit wichtiger Teile des Handwerks als Leistungserbringer im Gesundheitswesen hin. Viele Elemente der Gesundheitsreform liefen auf eine Schwächung anstatt auf Stärkung des Wettbewerbs hinaus. Dieses werde besonders deutlich am Beispiel der geplanten so genannten K.O.-Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich. Während Ausschreibungsergebnisse im Bausektor oder anderen Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesens für unterlegene Bieter nicht gleich Existenz gefährdend seien, weil zum Kundenpotential regelmäßig auch private Auftraggeber gehörten, seien die Krankenkassen die einzigen Vertragspartner der Hilfsmittelerbringer aus den Gesundheitshandwerken. Wer bei den Hilfsmittelausschreibungen nicht als günstigster Bieter hervorgeht, der kann einpacken, erklärte Möhrle. Zielsetzungen und Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe könnten nicht einfach auf den Gesundheitsmarkt übertragen werden. Die Konsequenzen seien nicht vergleichbar. Die typischerweise klein- bis mittelbetriebliche Anbieterstruktur der Gesundheitshandwerke würde mit einem Mal zerstört. Dem Monopol der Krankenkassen stünde bald ein Monopol von Großanbietern auf der Leistungserbringerseite gegenüber. Da Großanbieter häufig in Ballungsräumen ansässig seien, wäre auch eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln nicht mehr gewährleistet.
Das baden-württembergische Handwerk appellierte an die Sozialministerin, die spezifischen Interessen der Gesundheitshandwerke im Zuge der weiteren Beratungen auch auf Bundesebene aufzugreifen und sie mit Nachdruck zu vertreten. Der Verband fordert darüber hinaus, durch eine gesetzliche Klarstellung ein Eindringen der Ärzte in den gewerblichen Bereich der Gesundheitshandwerke - zum Beispiel Hörgeräte durch den Hals-, Nasen-, Ohrenarzt oder Kontaktlinsen durch den Augenarzt - zu unterbinden. Es solle bei dem Grundsatz bleiben, dass für die Herstellung und Abgabe von medizinischen Hilfsmitteln ausschließlich die Gesundheitshandwerke zuständig seien.
Möhrle begrüßte grundsätzlich die Ziele der Reform, zwischen den Krankenkassen mehr Wettbewerb zu ermöglichen und die Patientensouveränität zu stärken. Aber der Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern müsse fair gestaltet sein: So wie es jetzt aussieht, wird die Reform viele Betriebe in den Ruin treiben.
Zu den Gesundheitshandwerken in Baden-Württemberg gehören zum Beispiel Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Augenoptiker, Zahntechniker und Chirurgiemechaniker. Die rund 4.000 Betriebe beschäftigen nahezu 20.000 Mitarbeiter.
Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT)
Eva Hauser, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
Telefon: (0711) 26 37 09-0, Telefax: (0711) 263709-100
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