Handwerk lehnt EU-Regulierung von Kleinaufträgen ab: Zu viel Bürokratie
(Stuttgart) - Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) wehrt sich gegen eine zunehmende Einmischung der EU in das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Kleinaufträge. BWHT-Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter: Natürlich brauchen wir eine faire Vergabe von Staatsaufträgen, aber wir sagen ein deutliches Nein zu noch mehr Bürokratie.
Richter verweist auf die Europäische Kommission, die vor kurzem als so genannte auslegende Mitteilung Leitlinien für die faire Vergabe von Aufträgen mit geringem Auftragswert durch die öffentliche Hand erlassen hat. Erfasst wird dabei die Vielzahl von kleinen und mittelgroßen Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte der Europäischen Vergaberichtlinien mit dem Ziel größerer Vergabetransparenz.
Die Schwellenwerte betragen 211.000 Euro für Aufträge über Waren und Dienstleistungen und 5,3 Millionen Euro für Bauaufträge. In Baden-Württemberg machen diese Aufträge rund 90 Prozent aller öffentlichen Aufträge und damit ein Gesamtvolumen von etwa 30 Milliarden Euro aus. Zwei Drittel hiervon entfallen auf die Gemeinden als größtem öffentlichen Auftraggeber. Der jeweilige Einzelauftrag ist daher besonders für kleine und mittlere Betriebe des Handwerks zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen von großem Interesse.
Der Handwerkstag anerkennt durchaus die Bemühungen der EU-Kommission, Transparenz und Wettbewerb im öffentlichen Vergabewesen des Binnenmarkts zu gewährleisten. Er wende sich jedoch, erklärt Richter, entschieden gegen die Überreglementierung öffentlicher Aufträge durch die Europäische Kommission auch unterhalb der Schwellenwerte. Der europäische Gesetzgeber habe solche Aufträge mangels Relevanz für den europäischen Markt bewusst nicht geregelt, so dass deren Ausgestaltung den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen ist.
Richter sieht die Gefahr, dass sich die Vergabestellen im Land aus Sorge vor Vertragsverletzungsverfahren an der neuen EU-Leitlinie orientieren. Die Folge wäre nicht nur ein enormer Bekanntmachungsaufwand auch bei kleinvolumigen Aufträgen, der in keinem Verhältnis zum Interesse ausländischer Unternehmen an lokal begrenzten Dienstleistungen in weit entfernten Gegenden stehe. Auch sei dies kontraproduktiv für die Bemühungen des Handwerkstags, die Möglichkeiten beschränkter Ausschreibungen durch die Gemeinden zur Förderung des regionalen Mittelstandes auszubauen. Richter weist deshalb darauf hin, dass die EU-Leitlinie formaljuristisch keine bindende Wirkung, sondern allenfalls Empfehlungscharakter habe: Land und Gemeinden sollten die Leitlinien als das ansehen, was sie sind nämlich unverbindlich.
Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT)
Eva Hauser, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
Telefon: (0711) 26 37 09-0, Telefax: (0711) 263709-100
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