Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
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Handwerk macht sich für Schwarzarbeitsgesetz stark

(Stuttgart) - Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hat das von der Regierungsmehrheit im Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begrüßt, fordert aber Nachbesserungen im Bundesrat.

Mit diesem Gesetz werde deutlich gemacht, erklärte Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter, dass Schwarzarbeit kein Bagatelldelikt ist: ,,Wer schwarzarbeitet und insbesondere Schwarzarbeit organisiert, der handelt kriminell.'' Allerdings hätten Bundesregierung und die Regierungsfraktionen hier nicht konsequent genug entschieden. Es reiche nicht aus, einerseits einzelne Schwarzarbeitsfälle unter Strafandrohung zu stellen, andererseits aber Firmen, die sich überhaupt nicht anmelden, und deshalb von vornherein im illegalen Bereich bleiben, lediglich nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht zu verfolgen.

Dass die Opposition in Berlin den Gesetzentwurf abgelehnt hat, stößt beim Handwerkstag auf wenig Verständnis. Natürlich habe die Opposition Recht wenn sie fordere, es müsse etwas gegen die Ursachen getan werden, sagte Richter. Das finde auch der Handwerkstag. Man könne aber deshalb nicht, solange dies nicht der Fall sei, auf funktionierende strafrechtliche Konsequenzen verzichten. Richter: ,,Die Opposition vermischt hier zwei Dinge, die getrennt betrachtet werden müssen, auch wenn sie eine gemeinsame Basis haben.'' Beides sei notwendig, eine Entlastung der Kosten auf dem Faktor Arbeit, aber auch eine konsequente Haltung unseres Rechtsstaats zur illegalen Beschäftigung.

Der Handwerkstag appellierte an Ministerpräsident Erwin Teufel sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht im Vermittlungsverfahren scheitert. Vielmehr sei es in zwei wichtigen Punkten nachzubessern, forderte Richter. Nachbarschaftshilfe müsse unentgeltlich sein. Es reiche nicht aus, dass Leistungen nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sein dürften. Diese Abgrenzung sei praktisch kaum durchführbar. Auch sei nach bisheriger Rechtsprechung und Behördenpraxis der Nachbarschaftsbegriff viel zu weit gefasst. ,,Vor allem in ländlichen Gegenden, wo jeder jeden kennt, ist Schwarzarbeit somit offiziell freigegeben'', erklärte Richter. Außerdem dürfe sich die Aufbewahrungspflicht von Handwerkerrechnungen, die der Handwerkstag begrüßt, nicht nur auf Bau-, Garten- und Instandhaltungsarbeiten beziehen, sondern müsse sich auf alle in Privaträumen der Kundschaft gewerblich erbrachten Leistungen erstrecken. Im Friseur- und Kosmetikergewerbe würden mehr und mehr auf diese Weise Kundinnen bedient: ,,Gegenüber offiziellen Friseur- und Kosmetikgeschäften ist dies unfair und wettbewerbsverzerrend."

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart Telefon: 0711/1657-401, Telefax: 0711/1657-444

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