Handwerkstag kritisiert mittelstandsfeindliche Vergabepolitik
(Stuttgart) - Als mittelstandsfeindlich kritisierte der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) erneut die Vergabepolitik für Bauaufträge bei der neuen Landesmesse. Hier werde die Zielrichtung des Mittelstandsförderungsgesetzes auf den Kopf gestellt.
Landeshandwerkspräsident Klaus Hackert sieht eine ausreichende Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Bauvergabe nicht gewährleistet. In einem Schreiben an die Landesregierung stellte er fest, die derzeitige Vergabepolitik ignoriere die mittelstandsschützenden Regelungen des Gesetzes und bevorzuge die Optimierung von Prozessen bei Großprojekten. Die Abgrenzung der Losgröße beziehe sich laut einem Schreiben von Staatssekretär Mehrländer explizit darauf, dass sowohl die bisher gebildeten als auch die zukünftig geplanten Größen von Gewerkeaufteilungen einem gerade noch vertretbaren Aufwand entsprechen. Dieses Argument sei aus der Sicht eines projektplanenden Ingenieurbüros durchaus verständlich. Es gebe das Interesse des Planers und Koordinators wieder, Koordinationsaufwand und eventuell auch Haftungsprobleme zu reduzieren. Das baden-württembergische Mittelstandsrecht diene aber gerade nicht dazu, die Rationalisierungsinteressen von Projektleitern zu schützen, sondern wolle kleinen und mittleren Betrieben größtmögliche Beteiligungschancen einräumen.
Hinzu kämen bei der Landesmesse Lösgrößen mit durchschnittlichen Auftragssummen von vier Millionen Euro. Hackert: Dies liegt weit oberhalb des üblichen Umsatzes eines mittelständischen Bauunternehmens. Diese Definition von kleinen und mittleren Betrieben schließe den breiten Mittelstand aus. Alarmiert zeigte sich der Landeshandwerkspräsident durch die Aussage des Staatssekretärs, dies entspreche durchaus dem üblichen Verhalten des Landes bei Großbauvorhaben. Hackert kritisierte außerdem, dass die Projektgesellschaft in den Ausschreibungen nicht die so genannte 70-Prozent-Klausel zugrunde gelegt habe. Danach darf das Land Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die wenigstens 70 Prozent der ausgeschriebenen Leistung mit Stammpersonal ausführen und nur solche Subunternehmer beauftragen, die diese Forderung ebenfalls erfüllen. Rein rechtlich sei ein privates Tochterunternehmen des Landes zwar nicht auf diesen Erlass zu verpflichten, aber zum einen sei das Land über seine Beteiligungsgesellschaft zu 45 Prozent an der Gesellschaft beteiligt, zum anderen stehe für die Messegesellschaft selbst ihre Eigenschaft als öffentlichen Auftraggeber außer Frage. Hackert: Wir sind enttäuscht, dass hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird. Der Handwerkstag werde dies künftig verstärkt in der Diskussion als mittelstandspolitischen Sündenfall brandmarken.
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