Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Handwerkstag lehnt Freigabe der Ladenöffnung auf der ganzen Linie ab

(Stuttgart) - Die Kammern und Verbände des baden-württembergischen Handwerks lehnen die vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten ab. „Die Wünsche der Verbraucher sind verständlich, aber sie müssen mit den betriebswirtschaftlichen und sozialen Belangen der mittelständischen Betriebe vereinbar sein“, erklärte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) ist damit der einzige große Verband, der sich strikt gegen das Vorhaben ausspricht. Die organisationsinterne Anhörung habe - mit Ausnahme des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes - eine klare und eindeutige Ablehnung ergeben. Prinzipiell hält es Möhrle für sinnvoll, wenn das Land seine jetzt mögliche Gesetzgebungskompetenz für das gesamte Ladenschlussrecht nutze. Dies sei aus seiner Sicht aber auch schon der einzige positive Aspekt.

In der Gesetzesbegründung, kritisierte Möhrle, stehe im Vordergrund, dass durch die Freigabe an Werktagen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden solle. Dass in vielen kleinen handwerklichen Familienbetrieben die Betriebsinhaber und ihre Mitarbeiter ebenfalls Familie und Beruf in Einklang bringen wollen, scheine hingegen keine Rolle zu spielen. Das Gesetz sei einseitig verbraucherorientiert und lasse Aspekte des Mittelstandsschutzes zu kurz kommen.

Viele der Familienbetriebe wie zum Beispiel Bäcker, Fleischer, Konditoren gehören zu den Nahrungsmittelhandwerken mit aufwändigen lebensmittel- und hygienerechtlich bedingten Vorbereitungs- und Anschlussarbeiten. Diese Unternehmen sind deshalb schon jetzt nicht in der Lage, den bisher bestehenden großzügigen Öffnungsrahmen auszuschöpfen. Möhrle: „Wenn sie sich zur Marktbehauptung gegenüber meist größeren Betrieben doch anpassen, dann operieren sie mit ihren Familien an einer kaum mehr erträglichen Belastungsgrenze.“ Natürlich gebe es keine Verpflichtung zu längeren Öffnungszeiten, sagte Möhrle, aber die Devise „Öffnen können heißt nicht öffnen müssen“ sei ein Trugschluss. Dies gelte besonders für Bäckereifilialen in Einkaufspassagen oder Einkaufszentren. Hier sei der einzelne Betrieb in der Bestimmung seiner Ladenöffnung längst nicht mehr autonom, sondern an miet- und pachtvertraglich vorgegebene Ladenöffnungszeiten gebunden.

Außerdem, erklärte Möhrle weiter, sei das Laden-schlussrecht auch ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Eine vollständige Freigabe an Werktagen gebe diesen Schutzzweck auf. Dies treffe in den Nahrungsmittelhandwerken vor allem Frauen und Mütter, die häufig selbst eine Familie haben. Zudem begünstige das Vorhaben massiv Betriebe in 1A-Einkaufslagen der Stadtzentren oder auf der grünen Wiese. Als Folge davon werde die wohnortnahe Versorgung der Verbraucher, vor allem der Senioren, noch weiter zurückgedrängt. „Diese Konzentrationseffekte werden Arbeits- und Ausbildungsplätze in den Regionen kosten“, warnte Möhrle eindringlich vor den Folgen einer Liberalisierung.

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT) Eva Hauser, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart Telefon: (0711) 26 37 09-0, Telefax: (0711) 263709-100

(bl)

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