Handwerkstag zu Fahrverboten: Nachrüstung vor Ausnahmeregelung
(Stuttgart) - Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßte die Verschiebung des Fahrverbots wegen Feinstaub in Baden-Württemberg. Allerdings bleibe auch ein Starttermin Anfang 2008 für Handwerksbetriebe mit älteren Nutzfahrzeugen wegen der derzeit noch unklaren technischen Möglichkeiten weiterhin problematisch.
Der Handwerkstag hatte im Vorfeld Übergangsregelungen mit einem realistischen Zeitrahmen für Nachrüstung oder Neuanschaffung gefordert. Die Technologie- und Umweltexpertin des BWHT, Karin Müller, zeigte sich zufrieden, dass nun auch Umweltministerin Tanja Gönner davon ausgehe, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht zu halten sei, weil vom Bund noch keine Regelungen zur Kennzeichnung nachgerüsteter Fahrzeuge vorlägen.
Für leichte Nutzfahrzeuge, Lkws und insbesondere auch für Spezialfahrzeuge fehlen außerdem bislang weitgehend die technischen Möglichkeiten einer Nachrüstung, gab Müller vor dem Spitzengespräch am Mittwoch (4.April 2007), mit dem die Ministerin mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Regierungspräsidium über das weitere Vorgehen im Land beraten will, zu bedenken. Für solche Fahrzeugtypen Fahrverbote zu verhängen, ohne den Betrieben konkrete Wege für eine Nachrüstung aufzuzeigen, stelle eine unzumutbare Härte dar. Auch müsse eine Nachrüstung wirtschaftlich und organisatorisch vertretbar sein. Diese Position habe der Handwerkstag gegenüber der Landesregierung in verschiedenen Stellungnahmen und Gesprächen vertreten. Einigkeit bestehe jedoch darin, dass prinzipiell Nachrüstung vor Ausnahmeregelung gehe.
Anfragen und Hilferufe vor allem von Baubetrieben hätten gezeigt, sagte Müller, dass die Handwerksunternehmen teilweise ganz erheblich betroffen seien. Eine Umfrage der Handwerkskammer Region Stuttgart habe ergeben, dass in der Stadt Stuttgart etwa 4.300 Fahrzeuge, das entspricht einem Viertel des Bestands, betroffen seien. Fast 40 Prozent aller Handwerksbetriebe besäßen ein entsprechendes Fahrzeug. Der Handwerkstag empfiehlt Haltern mit nicht nachrüstbaren Fahrzeugen, sich bei den Kfz-Werkstätten und Herstellern von Nachrüstlösungen möglichst schriftlich bestätigen zu lassen, ab wann eine Nachrüstung denkbar sei und was dies kosten würde.
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