Hartmannbund unterstützt weiteren Musterprozess zur Oberarzteingruppierung
(Berlin) - Nicht nur an Universitätskliniken, auch an kommunalen Krankenhäusern bereitet die Umsetzung der neuen arztspezifischen Tarifverträge Probleme: Oberärzte werden nicht entsprechend eingruppiert. Der Hartmannbund unterstützt daher nach der Klage eines Arztes an einem Uni-Klinikum jetzt auch die Klage einer leitenden Oberärztin an einer städtischen Klinik, die wie viele ihrer Kollegen nur als Fachärztin bezahlt wird. Mit diesem weiteren Prozess will der Hartmannbund zur Klärung der nach wie vor unsicheren Rechtslage beitragen und die betroffenen Oberärzte unterstützen. Die Kanzlei, die auch diesen Fall für den Hartmannbund vorab eingehend geprüft hat, schätzt die Erfolgsaussichten der Klage positiv ein.
Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn, bekräftigte in diesem Zusammenhang noch einmal die Entschlossenheit seines Verbandes, die an Universitäts-Krankenhäusern und kommunalen Kliniken arbeitenden Oberärzte bei der Durchsetzung ihrer tariflichen Eingruppierungen zu unterstützen. Winn wörtlich: Wir werden nicht zulassen, dass unseren Kolleginnen und Kollegen als Oberärzten das Gehalt verweigert wird, das ihnen nach Tarifvertrag zusteht.
Hintergrund: In den neuen Tarifverträgen für Universitätskliniken und kommunale Krankenhäuser sind erstmals Entgeltgruppen für Oberärzte und Leitende Oberärzte definiert. Die Voraussetzungen für eine Eingruppierung als Oberarzt sind eng gefasst. Erste Erfahrungen zeigen, dass viele Klinikträger diesen Umstand zum Nachteil der betroffenen Ärzte auslegen.
Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle
Michael Rauscher, Pressesprecher
Schützenstr. 6 a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2062080, Telefax: (030) 20620829
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

