Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag (DLT)
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Hartz IV: Gute Basis für Betreuung der Langzeitarbeitslosen

(Berlin) - Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat den gestrigen (14. Juli 2008) Beschluss der Arbeits- und Sozialminister der Länder zur Neuorganisation des SGB II (Hartz IV) grundsätzlich begrüßt. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) sagte, dass mit der verfassungsrechtlichen Absicherung der Kooperation von Bund und Kommunen und der ebenfalls verfassungsrechtlichen Gewährleistung des bisherigen Optionsmodells der Wettbewerb um die besten Konzepte zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bestätigt werde. „Vor allem ist es eine sachgerechte Entscheidung, die alleinverantwortliche Wahrnehmung durch die Kommunen im Rahmen der Option neben der Kooperationslösung auf Dauer zu ermöglichen. Auf der Grundlage der zu schaffenden verfassungsrechtlichen Absicherung muss dann der Gesetzgeber über die Erweiterung der Option entscheiden.“

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben auf ihrer gestrigen Sonderkonferenz zur Neuorganisation des SGB II einstimmig und im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium eine Verfassungsänderung zur Absicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Landkreisen/kreisfreien Städten bei gleichzeitiger Absicherung des Optionsmodells beschlossen. „Das sog. Kooperative Jobcenter ist damit endgültig vom Tisch, ebenso wie die Bundesauftragsverwaltung“, so Duppré.

Wichtig sei nunmehr zweierlei: „Zum einen muss die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen vor Ort in der Verfassung verankert und neu geregelt werden. Dabei ist die kommunale Selbstverwaltung zu wahren. Die Verfassungsänderung darf zudem nicht die mit der Föderalismusreform I erfolgte generelle Entflechtung der Verwaltungen von Bund und Ländern/Kommunen in Frage stellen. Sie bedeutet vielmehr für die politisch anscheinend anders nicht zu lösende Frage der SGB II-Organisation eine in Kauf zu nehmende Ausnahme. Zum anderen muss der beschlossene dauerhafte Fortbestand des Optionsmodells verfassungsrechtlich geregelt und durch den Gesetzgeber umgesetzt und konkretisiert werden.“

Mit Blick auf die Option sei hervorzuheben, dass nicht nur die bestehenden 69 Optionskommunen auf Dauer gesichert würden, sondern der Fortbestand des Optionsmodells beschlossen worden sei. „Dies umfasst auch die einfachgesetzliche Erweiterbarkeit der Option durch den künftigen Gesetzgeber, d.h. die Ausweitung des Optionsmodells auf weitere Landkreise und kreisfreien Städte. Viele der heute in Arbeitsgemeinschaften engagierten Landkreise würden von der Möglichkeit der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung Gebrauch machen.“ Der DLT habe in den Verhandlungen großen Wert auf eine gleichzeitige Absicherung des Optionsmodells gelegt, dem andernfalls die Grundlage entzogen wäre, so Duppré abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Telefax: (030) 590097-400

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