Pressemitteilung | Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) - Hauptgeschäftsstelle

Hartz IV und der Sport / Was kommt auf arbeitslose, aber nebenberuflich engagierte Übungsleiter oder Trainer zu?

(Frankfurt am Main) - Vereine und Verbände sind auf die Mitarbeit von nebenberuflich tätigen Übungsleitern/Trainern angewiesen. Egal ob im sportlichen/kulturellen Bereich oder bei der notwendigen Erfüllung auch von gemeinnützigen Aufgabenstellungen im großen sozialen Bereich. Der Staat fördert dies u. a. durch den sogenannten Übungsleiter-Freibetrag, also die in § 3 Nr. 26 EStG enthaltene Regelung, dass Vergütungen für derartige begünstigte betreuerische Tätigkeiten bis zu 154 Euro im Monat/1.848 Euro im Jahr grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Wird eine höhere Vergütung über die 154 Euro pro Monat bezahlt, erreicht der Verein auch weiterhin eine steuerfreie Netto-Auszahlung an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn zusätzlich eine Mini-Job-Vereinbarung getroffen wird. Damit können bis zu 554 Euro an gezahlten Vergütungen insgesamt steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Natürlich mit der Maßgabe, dass der Verein dann aus den bis zu 400 Euro die Pauschalabgaben für Steuer und Sozialversicherung übernimmt, maximal 25 Prozent aus 400 Euro.

Ausschließlich für den Sportbereich besteht noch eine weitere Vergünstigung: Wird die nebenberufliche Tätigkeit auf selbstständiger Basis ausgeübt, bei Einsatz des hierfür vorgesehenen Mustervertrags, kann dann ein Betrag bis zu 154 Euro von Seiten des Vereins insgesamt steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Auf den auf dieser Basis arbeitenden Übungsleiter/Trainer kommt dann allenfalls eine teilweise Steuerpflicht zu, nämlich wegen des Differenzbetrags zwischen der gezahlten Jahresvergütung als Honorar, dies zunächst einmal nach Abzug des Übungsleiter-Freibetrags von 1.848 Euro.

Nebenberuflich bedeutet zunächst, dass man bei einem Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als 1/3 seiner Zeit für die Übungsleitertätigkeit opfert. Der Nebenberuflichkeitsstatus wird aber auch für eine Nichterwerbsfähigkeit zugebilligt, etwa für den Status als Hausfrau/Hausmann, Rentner, Pensionär, Schüler/Student und in den leider häufigen Fällen der Arbeitslosigkeit etc.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sportbund (DSB) Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt Telefon: 069/67000, Telefax: 069/674906

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