Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)
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Harzt IV hat Folgen für das Gesundheitssystem / 184 Millionen Euro weniger für ambulante Versorgung

(Berlin) – Die Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetzgebung treffen auch die ambulante Versorgung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht davon aus, dass jährlich rund 184 Millionen Euro verloren gehen. Diese Gelder stehen nicht mehr für die Versorgung der Patienten zur Verfügung. Die aus Sicht der KBV ohnehin knappen Budgets der Ärzte werden weiter gekürzt. „Diese Berechnung ist noch zurückhaltend“, erklärte dazu KBV-Sprecher Roland Stahl heute in Berlin.

Besonders betroffen sind die neuen Bundesländer. So verliert Sachsen jährlich 27 Millionen Euro. Das entspricht fast drei Prozent der Budgetsumme für die ambulante Versorgung. In Thüringen liegt der Verlust ebenfalls bei drei Prozent (16,3 Millionen Euro), in Sachsen-Anhalt bei 3,3 Prozent (18,3 Millionen Euro). Auch die alten Bundesländer sind betroffen. So verliert beispielsweise Niedersachsen jährlich rund 18,4 Millionen Euro durch Hartz IV (rund ein Prozent der Budgetsumme). Die KBV nennt die Entwicklung besorgniserregend. Der Harzt-IV-Effekt verschärfe die Probleme noch und trage damit zum Ärztemangel bei.

Für jeden gesetzlich Versicherten zahlen die gesetzlichen Krankenkassen so genannte Kopfpauschalen an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die das Geld als Honorare an die Ärzte weitergeben. Durch Hartz IV sind viele Betroffene aus der Arbeitslosenversicherung herausgefallen und deshalb auch nicht mehr als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Nur für Mitglieder aber zahlen die Krankenkassen Pauschalen zur Finanzierung der ambulanten Versorgung, nicht für kostenlos mitversicherte Familienmitglieder.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093

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